Es wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 14 und 16 in der Reihenfolge zu tauschen, da dies die logisch richtige Beratungsfolge sei. Diesem Vorgehen wird zugestimmt.

 

Der Tagesordnungspunkt 13 solle auf der Tagesordnung verbleiben, obwohl er innerhalb der Wertgrenzen liege, die durch den Finanzausschuss vergeben werden dürfen, da es sich hierbei um Beschluss von grundsätzlicher Bedeutung handele.