Beschluss:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet beiderseits Taarepswoi (L 214) zwischen der Gemeindegrenze im Südosten und dem Strunwoi im Nordwesten wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Städtebauliche Gestaltung und Ordnung der Ortseingangssituation

2.2.  Regelung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet

2.3.  Festlegung von zulässigen Gebäude- und Anlagenhöhen unter Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes

2.4.  Festlegung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen

2.5.  Regelung des Immissionsschutzes

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).


Bürgermeister Ingwersen stellt die Sachlage anhand der Vorlage vor und bittet um Abstimmung.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Borgsum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet beiderseits Taarepswoi (L 214) zwischen der Gemeindegrenze im Südosten und dem Strunwoi im Nordwesten einzuleiten.

 

Die Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass sich ohne entsprechende Bauleitplanung bauliche Entwicklungen ergeben haben, die für das Orts- und Landschaftsbild nachteilig sind, insbesondere in Hinblick auf die immer gewichtiger werdenden Belange des Tourismus.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll deshalb eingeleitet werden, um in Zukunft die städtebauliche Entwicklung im Bereich des Plangebietes feinteilig zu steuern und bestehende Blickbeziehungen unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes und des Bodendenkmalschutzes zu sichern. Ferner sollen die Belange des Immissionsschutzes in Bezug auf die gewachsene Gemengelage geklärt und berücksichtigt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:           6 Ja-Stimmen

                                                1 Nein-Stimme