Beschluss:

 

  1. Zur Sicherung der Planung beschließt die Gemeindevertretung im Hinblick auf die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre betreffend den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet beiderseits Taarepswoi (L 214) zwischen der Gemeindegrenze im Südosten und dem Strunwoi im Nordwesten.

  2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Gemeinde Borgsum die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 


Bürgermeister Ingwersen berichtet anhand der Vorlage und bittet um Abstimmung.

 

Sachdarstellung mit Begründung:


Sachverhalt / Erforderlichkeit der Veränderungssperre

Die Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass sich ohne entsprechende Bauleitplanung bauliche Entwicklungen ergeben haben, die für das Orts- und Landschaftsbild nachteilig sind, insbesondere in Hinblick auf die immer gewichtiger werdenden Belange des Tourismus.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 das Gebiet beiderseits Taarepswoi (L 214) zwischen der Gemeindegrenze im Südosten und dem Strunwoi im Nordwesten wird deshalb eingeleitet, um in Zukunft die städtebauliche Entwicklung im Bereich des Plangebietes feinteilig zu steuern und bestehende Blickbeziehungen unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes und des Bodendenkmalschutzes zu sichern. Ferner sollen die Belange des Immissionsschutzes in Bezug auf die gewachsene Gemengelage geklärt und berücksichtigt werden.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes hat die Gemeindevertretung im einzelnen die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

1.    Städtebauliche Gestaltung und Ordnung der Ortseingangssituation

2.    Regelung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet

3.    Festlegung von zulässigen Gebäude- und Anlagenhöhen unter Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes

4.    Festlegung von überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen

5.    Regelung des Immissionsschutzes

 

Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.


Abstimmungsergebnis:           6 Ja-Stimmen

                                                1 Nein-Stimme