Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes einstimmig die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Norddorf auf Amrum

für das Haushaltsjahr 2011

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom XX.XX.XXXX folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011wird

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 867.300,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   989.100,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                121.800,-- EUR

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             857.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             937.400,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             499.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             551.000,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                               493.000,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    260 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              280 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     320 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, 3.000,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

§ 5

Für den Wirtschaftsplan der Amrum Touristik Norddorf werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                     944.400,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                       935.100,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                             9.300,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                                     0,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              244.900,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                244.900,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                   0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                         150.000,-- EUR

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Herrn

Landrates vom ________________ 2011 (AZ: __________________) erteilt.

 

25946 Norddorf auf Amrum, den

 

                                                                                               Der Bürgermeister

 

                                                                       (LS)

                                                                                               ___________________

                                                                                               (Koßmann)


Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum stellt für das Haushaltsjahr 2011 zum dritten mal einen Haushaltsplan nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Haushaltes auf.

Der Produktkatalog der Gemeinde Norddorf auf Amrum (Stand Januar 2011) weist 31 Produkte aus. Der Haushaltsplan ist auf Produktebene aufgebaut.

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Norddorf auf Amrum sinken leicht von 634 auf 626 nach dem Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.03.2010. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.

Amtsumlage:

Die zur Finanzierung des Ergebnishaushaltes erforderliche Amtsumlage wird durch 15 amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet.

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat hieran (gemessen an ihren Umlagengrundlagen, d.h. ihrer Finanzkraft) einen Anteil von 6,80 % am Gesamtbedarf. Der Amtsumlagebetrag für die Gemeinde beträgt für das Jahr 2011 mithin rd. 270.436,- EUR bei einem Umlagesatz von 47 %

Kreisumlage:

Der Ansatz für die Kreisumlage basiert 2011 auf der Berechnung mit 35,5 % der Umlagegrundlagen.

Der Gemeindeanteil aus dem Aufkommen aus der Einkommensteuer ist in Höhe von rd. 154.300,- € veranschlagt und liegt damit um ca. 200,- € unter dem voraussichtlichen Ergebnis des vorangegangenen Haushaltsjahres. Im Haushaltserlass geht das Innenministerium im lfd. Haushaltsjahr von einem kommunalen Anteil von rd. 831 Mio. EUR aus.

Aufgrund der wesentlich höheren Finanzkraft 2010 der Gemeinde fallen die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen 2011 für die Gemeinde weg. Die niedrigeren Grund- / Garantiebeträge gemäß Haushaltserlass des Innenministeriums, die der Berechnung der Zuweisung zugrunde liegen, vermögen dies nicht aufzufangen.

 

Die Beträge wurden für 2011 wie folgt festgesetzt

            Grundbetrag:               838 EUR (Gemeindeschlüsselzuweisungen)

            Garantiebetrag:           561 EUR (Sonderschlüsselzuweisungen)

 

Im Vergleich die Beträge für 2010:

            Grundbetrag:               904 EUR (Gemeindeschlüsselzuweisungen)

            Garantiebetrag:           607 EUR (Sonderschlüsselzuweisungen)

 

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum erhält aufgrund ihrer Steuerkraftmesszahl keine Zuweisungen nach Grundbetrag und auch die Sonderzuweisungen nach Garantiebetrag entfallen aufgrund der zu hohen Steuerkraftwerte.

 

Ergebnishaushalt:

Im folgenden sind die wesentlichsten Produkt im Ergebnishaushalt erläutert:

Produkte die im Amtshaushalt dargestellt werden und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Finanzkraft erstattet werden. Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat eine Anteil von 28,03 % an den Amtshaushalt zu zahlen. Die Beschlussfassung über den Amtshaushalt steht allerdings noch aus.

 

 

 

 

28,03 %

Produkt

Bezeichnung

gem. Betrag

Betrag Norddorf

412001

Gemeindeschwesternstation

23.100,00

6.474,93

412003

DRK Sozialstation (Verlustausgl.)

16.000,00

4.484,80

412002

Die Brücke

0,00

0,00

243001

betreutes Wohnen

7.500,00

2.102,25

365001

Kindergarten

94.800,00

26.572,44

126020

Feuerwehr

159.524,00

44.714,58

412100

Psychologenstelle Amrum

3.120,00

874,54

366010

Jugendzentrum Amrum

20.000,00

5.606,00

272001

Büchereiwesen / Medienetat

1.100,00

308,33

541001

Wegekonzept Amrum

1.833,55

513,94

 

 

 

 

 

 

326.977,55

91.651,81

 

Die Haushaltsansätze des Ergebnisplanes 2011 wurden im Vergleich zum Vorjahr an das vorläufige Jahresergebnis angepasst.

 

Finanzhaushalt:

 

Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2011 die nachstehenden erheblichen Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen:

 

Produkt 126020:

-Gemeindefeuerwehr-

 

Die Feuerwehr Norddorf benötigt ein neues Feuerwehrfahrzeug. Für diese Beschaffung wird ein Betrag in Höhe von 240.000 Euro in den Hauhalt eingesetzt. Ein Antrag auf Bezuschussung aus der Feuerschutzsteuer soll ebenfalls in diesem Haushaltsjahr gestellt werden. 2010 hatte die Gemeinde das Feuerwehrfahrzeug schon mal eingeplant, aber diese Maßnahme ist nicht umgesetzt wurden. Für das Feuerwehrfahrzeug soll ein Kredit aufgenommen werden.

Die Zins- und Tilgungsleistungen werden aus dem Sondertopf finanziert, in den die drei Amrumer Gemeinden jährlich 20.000 € einzahlen.

 

Produkt 126020:

-Gemeindefeuerwehr-

 

Für den späteren Kauf eines Löschfahrzeuges, legen die 3. Amrumer Gemeinden jedes Jahr 20.000,- € in einen Sondertopf. Dies wird auch in diesem Haushaltsjahr geschehen.

 

Produkt 126020:

-Gemeindefeuerwehr-

Die Gemeinde Norddorf auf Amrum plant in diesem Hauhaltsjahr das Feuerwehrgerätehaus zu erweitern. Diese Maßnahme ist nötig, weil das neue Feuerwehrfahrzeug sonst nicht in die alte Halle passen würde. Außerdem müssen für die Feuerwehrkameraden Umkleidemöglichkeiten geschaffen werden. Für diese Maßnahme werden 250.000 € eingeplant die durch eine Kreditaufnahme finanziert werden soll.

 

Produkt 541001:

-Asphaltstraßen-

Die geplante Baumaßnahme am Strunwai in Norddorf in Hohe von 1.800.000 € die im Haushalt 2010 geplant wurde aber nicht umgesetzt wurde, wird in diesem Haushaltsjahr auch nicht in Angriff genommen.

 

Produkt 541003:

-Straßenbeleuchtung-

Für die Neubeschaffung von Straßenlaternen werden 15.000 Euro in den Haushalt 2011 eingeplant.

 

 Ermittlung der Liquidität der Gemeinde Norddorf auf Amrum

Im Finanzplan 2011 der Gemeinde Norddorf auf Amrum sind durch die noch nicht fertige Eröffnungsbilanz die Anfangsbestände der Finanzmittel nicht ausgewiesen. Ferner stehen noch die Jahresrechungen 2009 und 2010 aus, die Grundlage für die Ermittlung der Liquiden Mittel ist.

 

Dadurch ergibt sich folgende Berechnung:

 

Die Liquiditätslage stellt sich wie folgt dar:

 

Kassenbestand per 31.12.2008

590.125,29 €

Lfd. Bankbewegungen 2009

- 13.266,66 €

Lfd. Bankbewegungen bis 31.12.2010

13.933,39 €

Kassenbestand

590.792,02 €

 

Im Finanzplan unter den Punkten 42 bis 44 ergeben sich somit folgende Werte:

Pos.

 

Inhalt

Ergebnis 2009

Plan 2010

Plan 2011

Plan 2012

Plan 2013

Plan 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

42

=

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln

 

 

-132.300

28.800

32.100

34.900

43

+

Anfangsbestand an Finanzmitteln

 

 

590.792

458.492

487.292

519.392

44

=

Liquide Mittel

 

590.792

458.492

487.292

519.392

554.292

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung), einschließlich der Abschreibungen aus.

2011 beläuft sich das Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag in Höhe von 121.800 €, Darin sind Abschreibungen in Höhe von 71.700 € enthalten.

 

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf 857.100 € und die Auszahlungen auf 937.400 €. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein Minus von 80.300 €.

Der Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten weist ein minus in Höhe von 502.300 € aus. Für die Investitionen ist ein Darlehen in Höhe von 493.000 € eingeplant. Die Liquiden Mittel der Gemeinde Norddorf auf Amrum belaufen sich somit auf ein Plus von 458.492 €.