Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens sei bekannt geworden, dass die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein ausgeschöpft seien und daher bis auf weiteres keine Förderungsanträge mehr bewilligt werden könnten. Es sei geplant, neue Fördermittel zur Verfügung zu stellen, jedoch noch nicht wann und ob es neue Förderungsrichtlinien dafür geben werde. Das Ausschreibungsverfahren sei daher aufzuheben und wieder neu aufzunehmen, sobald neue Fördermittel durch das Land zur Verfügung gestellt werden.

Die Insel- und Halligkonferenz habe ihre Unterstützung zugesagt, die Angelegenheit beim Land voran zu bringen.