Beschluss:

 

  1. Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 des Amtes Föhr-Amrum beschließt der Amtsausschuss die folgende

 

 

 

 

Haushaltssatzung des Amtes Föhr-Amrum

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom __________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                    8.757.300,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                      9.081.900,-- EUR

                        einem Jahresüberschuss von                                                              0,-- EUR

                        einem Jahresfehlbetrag von                                                      324.600,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                8.803.100,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                8.803.100,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                5.071.900,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                5.455.200,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                4.692.400,-- EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                  3.330.000,-- EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                1.100.000,-- EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                    70,19 Stellen

 

 

 

§ 3

 

Die Amtsumlage wird auf 49,23 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsdirektorin ihre Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Amtsdirektorin ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den ___________________.

 

                                                                                                   Die Amtsdirektorin

 

                                                                            (LS)                 _________________

                                                                                                   (Gehrmann)

 

 

 

 

  1. Die Investitionen im Bereich der Schulen sollen über eine Darlehenslaufzeit von 30 Jahre finanziert werden. Die Finanzierung für den Neubau der Obdachlosenunterkunft soll über 20 Jahre erfolgen.
  2. Die Verwaltung wird angewiesen insgesamt 200.000 EUR innerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit einzusparen. Dieses solle sich auf alle Bereiche erstrecken; auch auf den Bereich der Schulen.

 


Herr Dell Missier berichtet anhand der Vorlage.

 

Er erklärt, dass die Amtsumlage zwar auf 49,23% festgesetzt worden sei, die Verwaltung jedoch angewiesen wurde, 200.000 € einzusparen. Er erklärt, dass unter Punkt drei letzter Satz des Beschlussvorschlages das Wort „insbesondere“ gestrichen werden müsse.

 

Im Hinblick auf die notwendigen Einsparungen wird angefragt, inwieweit Pachtzahlungen seitens der Stadt für die Nutzung der Räumlichkeiten im Amtsgebäude durch den Bürgermeister beziehungsweise die Fraktionen der Stadtvertretung erfolgen. Auch solche Dinge müssten geprüft werden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig