Beschluss:
- Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 des Amtes Föhr-Amrum beschließt der Amtsausschuss die folgende
Haushaltssatzung
des Amtes Föhr-Amrum
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund
der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom
__________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§
1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.757.300,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 9.081.900,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 324.600,--
EUR
2.
im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.803.100,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.803.100,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 5.071.900,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 5.455.200,--
EUR
festgesetzt.
§
2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 4.692.400,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.330.000,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000,--
EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 70,19 Stellen
§ 3
Die Amtsumlage wird auf 49,23 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsdirektorin ihre Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Amtsdirektorin ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Wyk auf Föhr, den
___________________.
Die
Amtsdirektorin
(LS) _________________
(Gehrmann)
- Die Investitionen im Bereich der Schulen sollen über eine Darlehenslaufzeit von 30 Jahre finanziert werden. Die Finanzierung für den Neubau der Obdachlosenunterkunft soll über 20 Jahre erfolgen.
- Die Verwaltung wird angewiesen insgesamt 200.000 EUR innerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit einzusparen. Dieses solle sich auf alle Bereiche erstrecken; auch auf den Bereich der Schulen.
Herr Dell Missier berichtet anhand der Vorlage.
Er erklärt, dass die Amtsumlage zwar auf 49,23% festgesetzt worden sei, die Verwaltung jedoch angewiesen wurde, 200.000 € einzusparen. Er erklärt, dass unter Punkt drei letzter Satz des Beschlussvorschlages das Wort „insbesondere“ gestrichen werden müsse.
Im Hinblick auf die notwendigen Einsparungen wird angefragt, inwieweit Pachtzahlungen seitens der Stadt für die Nutzung der Räumlichkeiten im Amtsgebäude durch den Bürgermeister beziehungsweise die Fraktionen der Stadtvertretung erfolgen. Auch solche Dinge müssten geprüft werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig