Die GV hat sich bereits längere Zeit damit beschäftigt, Frau Dr. Hanne-Lore Kerler die Ehrenbürgerrecht zu verleihen.

 

Gemäß § 26 (1) der Gemeindeordnung kann eine Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.

 

Die GV ist der Auffassung, dass Frau Dr. Hanne-Lore Kerler für ihre weit über das normale Maß hinaus praktizierte Hilfs- und Einsatzbereitschaft und in Anerkennung und Würdigung ihrer besonderen Verdienste für ihre Tätigkeit als Inselärztin in über drei Jahrzehnten das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Wittdün auf Amrum verliehen werden soll.

 

Die GV beschließt einstimmig, Frau Dr. Kerler das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Wittdün auf Amrum zu verleihen.

 

 

 

Im Anschluss an die Sitzung wird Frau Dr. Hanne-Lore Kerler das Ehrenbürgerrecht verliehen.