Auf Nachfrage aus der Bürgerschaft erläutert der Bauamtsmitarbeiter Daniel Meer die Gründe für die Rückstellung des Tagesordnungspunktes Nr. 6. Durch evtl. Veränderungen der Rahmenbedingungen bei dem Erwerb der Grundstücke im Baugebiet sei ein Beschluss durch die Gemeindevertretung zur Zeit nicht möglich. Ein „Aussuchen“ der Baugrundstücke durch potenzielle Interessenten sei zwar durchaus denkbar, eine Vergabe in der Form von Vertragsabschlüssen bzw. Auftragsvergaben sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen.

 

Für den B-Plan Nr. 5 gilt eine 2-jährige Veränderungssperre.

 

Der Bürger Hans-Uwe Thomsen fragt an, ob, im Falle einer Ablehnung der geplanten Biogasanlage am Standort des Landwirts Jürgen Nielsen, eine gemeindliche Zustimmung zu einer Gemeinschafts-Biogasanlage Thomsen/Nielsen am Standort seines Hofes denkbar sei. Grundsätzlich können  derartige Vorhaben nur anhand von Planunterlagen beurteilt werden.

 

Bauamtsmitarbeiter Daniel Meer führt auf Anfrage aus, dass trotz verhängter Veränderungssperre eines B-Planes Bauanträge, sofern diese mit den Planungszielen des B-Plans vereinbar sind, als Ausnahme zugestimmt werden können.

 

Der Süüderwoi bleibt auch nach Realisierung des Neubaugebietes eine Stichstraße. Eine Anbindung an das Neubaugebiet ist lediglich für Fußgänger, Müllwagen, Rettungswagen etc. geplant.