Zu a)
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Stadtvertretung geprüft worden und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
- Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt auf Grund der §§ 10 und 12 BauGB sowie nach § 84 LBO die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 31 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.
Stand des Planverfahrens
Zur Verwirklichung eines Hotelprojektes
über eine vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 sind die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung der
Nachbargemeinden durchgeführt worden.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Anregungen und Bedenken
Zu den im Rahmen der oben genannten Verfahrensschritte eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat das beauftragte Planungsbüro Abwägungsvorschläge erarbeitet. Nach diesen Abwägungsvorschlägen werden die in der Anlage zur Vorlage dargestellten Stellungnahmen berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
b) Satzungsbeschluss
Da sich aus der oben beschriebenen Abwägung
keine Änderungen an den Planunterlagen ergeben haben, die eine Wiederholung von
Verfahrenschritten erfordern, kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Die SPD-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Die Stadt Wyk auf Föhr habe noch kein Bauvorhaben in dieser Größenordnung gesehen. Die SPD-Fraktion sei nicht grundsätzlich gegen ein Hotel, sehrwohl jedoch gegen das jetzige Bauvorhaben in der geplanten großen Dimension. Die komplette SPD-Fraktion erachte das Vorhaben als zu groß, weil es dem Charakter und dem Charme der Insel nicht entspreche und der jetzigen Bebauung des Südstrandes nicht gerecht werde. Die heutige Entscheidung habe weitreichende Konsequenzen für die gesamte Insel. Eine Bürgerbefragung wäre daher angemessen und richtig gewesen.
Die Fraktion der Grünen nimmt wie folgt Stellung:
Man habe die verschiedensten Argumente abgewogen. Grundlage für die heute zu fällende Entscheidung sei das Tourismuskonzept. Das Grundstück in exklusiver Lage sollte einer hochwertigen touristischen Nutzung vorbehalten sein.
Diverse Stellen hätten darauf hingewiesen, dass zur Sicherung der Finanzierung eines solchen Vorhabens die Einrichtung von Ferienapartments notwendig sei.
Die Stadt habe mit dem heute geschlossenen Durchführungsvertrag viel erreichen können.
Man verstehe die Ängste der Bürgerinnen und Bürger, die jedoch von den Hotelgegnern zusätzlich geschürt worden seien.
Profitierende des Hotelneubaus seien die Arbeitnehmer.
Es stelle sich die Frage, was die Alternative zum jetzigen Hotelvorhaben sei. Alle Antworten seien rein spekulativ. Eventuell die Bebauung mit „inseltypischen“ Bettenburgen? Diese würden jedoch kein neues Gästeklientel ansprechen.
Die KG-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Es sei einfach, „dagegen“ zu sein. Alle Eingaben zum Bebauungsplan hätten Eingang in die Abwägungen gefunden.
Es sei verwunderlich, dass sich keiner der Gegner über 100 neue Arbeitsplätze freue.
Im Rahmen des Tourismuskonzeptes sei man sich einig gewesen, dass eine Verbesserung der Auslastung in der Vor- und Nachsaison anzustreben sei. Eine Maßnahme habe dabei ganz oben auf der Liste gestanden; nämlich die Ansiedelung eines gehobenen Hotels. Die Stadt schaffe nun die Rahmenbedingungen zur Umsetzung.
Schon im Jahr 2006, als die ersten Investoren sich für das Grundstück in der Gmelinstraße interessiert haben, wurde klar, dass Ferienwohnungen für die Finanzierung eines derartigen Projektes benötigt würden.
Die CDU-Fraktion nimmt wie folgt Stellung:
Die CDU-Fraktion schließt sich den Vorrednern von Grünen und KG an.
Mit dem jetzigen Projekt
wiederhole man nicht die Fehler, die man z.B. im Bereich des Eulenkamps gemacht
habe.
Es wird namentliche Abstimmung beantragt.
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
Namentliche Abstimmung: Andresen, Claudia nein
Boetius, Jan-Arndt ja
Christiansen, Erland ja
Damm, Alexander ja
Herr, Ulrich ja
Huß, Jürgen ja
Linneweber, Annemarie nein
Lorenzen, Heinz ja
Meuche, Usche ja
Meuche, Volker ja
Ofterdinger-Daegel, Dr. Silke ja
Raffelhüschen, Paul ja
Schaefer, Eberhard ja
Schaefer, Elisabeth ja
Schaper, Peter nein
Thomsen, Christine ja
Weber, Peter-Boy ja