Beschluss: ungeändert beschlossen

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für  das Gebiet des historischen Ortskerns – beiderseits Dörpstrat und Buurnstrat – wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt

2.2.  Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).

 

 


Bürgermeisterin Riemann erläutert, dass anlässlich aktueller Bauvorhaben die Aufstellung einer Erhaltungssatzung diskutiert wurde, um seitens der Gemeinde eine bessere Eingriffsmöglichkeit gegen den Verlust von erhaltenswerten Gebäuden im historischen Ortskern zu bekommen. Seitens des Bau- und Planungsamtes werden die Hintergründe und die Regelungsmöglichkeiten einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB ausführlich erläutert.

Die Gemeindevertreter Bernd Mengel, Hauke Brodersen und Birgit Ohlsen nehmen aufgrund von Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig gemäß Vorlage (5 ja)