Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) erneuter Entwurfs und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süüderwoi sowie die Begründung werden gemäß vorliegendem Abwägungsvorschlag geändert.

  2. Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süüderwoi sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.

  3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.

           

 

 


Der Bauamtsmitarbeiter Daniel Meer erläutert die Änderungen in der Textpassage des Bebauungsplan Nr. 6 –Änderungen der Wohnungsnutzung zur Ferienvermietung, Differenzierung der First- und Traufenlänge, Wegfall Fußweg, Hinweise des archäologischen Landesamtes- und berichtet anhand der Vorlage.

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Borgsum hat öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind beteiligt worden. Von den Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.

 

Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange, insbesondere des Kreises Nordfriesland, sachgerecht zu berücksichtigen. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

 

zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Planentwurf erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung und zur Anzahl der zulässigen Wohneinheiten.

 

Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Planentwurf überarbeitet. Dieser Planentwurf soll nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig