Nachtrag: 23.05.2011 Nummer 7

Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Die mit Beschluss der Stadtvertretung vom 20.06.1991 erlassene Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) gemäß § 172 Baugesetzbuch (BauGB) bezogen auf das Satzungsgebiet XII wird aufgehoben. Die aufgehobene Satzung umfasst das Gebiet des ehemaligen Auguste-Viktoria-Krankenhauses, später „Paritätisches Haus Schöneberg“, südlich der Gmelinstraße.

  2. Die Aufhebung der Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XII ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Bekanntmachung erfolgt nach dem 01.09.2011

 


Abstimmungsergebnis:                       10 Ja               1 Nein              0 Enthaltung