Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

Für das Gebiet  zwischen den Straßen Lunstruat und Halemwai, südlich der Straße Dünemwai bis zum Fleegamwai wird der Bebauungsplan Nr. 10 aufgestellt. Es werden die folgenden Planungsziele verfolgt:

Festsetzung des Maßes der Nutzung unter Berücksichtigung des Bestandes und der Prägung des Plangebietes.

Abgrenzung und Regelung des Übergangs zwischen Innen- und Außenbereich. 

 

Sicherung der Wohnnutzung für die einheimische Bevölkerung durch Festsetzung eines klar definierten Nutzungskataloges für die Art der Nutzung.

 

Der Bebauungsplan Nr. 10 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.  Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.  

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt werden.  

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter:      9

Davon anwesend: 8 

Ja-Stimmen:   7          Nein-Stimmen:0          Stimmenthaltungen: 1

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: --

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Das Gemeindegebiet Norddorf ist bis auf einige Teilbereiche überplant. Eine weitere Überplanung soll sukzessive erfolgen, wenn sich städtebauliche Entwicklungen abzeichnen, die möglicherweise zu Ergebnissen führen, die nicht im Sinne Gemeinde sind. Die Gemeinde ist bestrebt, den Ansatz von langfristigen Fremdenverkehrsnutzungen und von Dauerwohnungen innerhalb der bebauten Ortslage nicht nur zu fördern, sondern auch zu sichern.