Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Vermietung von Strandkörben des Städtischen Hafenbetriebes wird beschlossen.

 


Herr Raffelhüschen berichtet anhand der Vorlage.

 

 

Die Entgelte für die Vermietung von Strandkörben wurden letztmalig im Jahr 2009 verändert. Aufgrund allgemein gestiegener Kosten sollte zur Saison 2012 eine Anpassung der Mietpreise vorgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, die Entgelte für die Anmietung von Saisonkörben in die Satzung aufzunehmen. Bisher wurde hierfür ein Mietpreis ohne eine entsprechende Regelung in der Entgeltordnung festgesetzt; ebenso für Monatspauschalen. Da die Nachfrage für die Anmietung von Strandkörben für mehr als 4 Wochen nur gering ist, ist die Aufnahme von Monatspauschalen nicht erforderlich. Um jedoch für diese Mietzeiten auch einen finanziellen Vorteil zu gewähren, wurde die Einrichtung eines weiteren Tarifs in der Satzung vorgeschlagen.

 

Eine Musterrechnung ist der Vorlage beigefügt.

 

Die 4. Nachtragssatzung der Entgeltordnung ist als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:          15 Ja-Stimmen

                                               1 Enthaltung