Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die mit Beschluss der Stadtvertretung vom 20.06.1991 erlassene Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) gemäß § 172 Baugesetzbuch (BauGB) bezogen auf das Satzungsgebiet XII wird aufgehoben. Die aufgehobene Satzung umfasst das Gebiet des ehemaligen Auguste-Viktoria-Krankenhauses, später „Paritätisches Haus Schöneberg“, südlich der Gmelinstraße.

  2. Die Aufhebung der Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XII ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Lorenzen bittet die Öffentlichkeit jedoch, den Sitzungssaal noch nicht zu verlassen, denn die heutige Sitzung der Stadtvertretung sei die letzte Sitzung in diesem Gremium für Herrn Alexander Damm gewesen, der die Insel im Juli verlassen werde.

 

Er dankt Herrn Damm für die fundierten Beiträge und sein ehrenamtliches Engagement und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

 

Herr Damm bedankt sich für die guten Wünsche und erklärt, die ehrenamtliche Arbeit sehr genossen zu haben. Er bedankt sich außerdem für die angenehme Aufnahme im Kreis der Stadtvertreter/innen. Er habe viel gelernt und Politik lieben gelernt.

 

Im Anschluss verabschiedet Bürgermeister Lorenzen die Öffentlichkeit.


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Mit Beschluss vom 20.06.1991 hatte die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr eine Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) gemäß § 172 BauGB bezogen auf das Satzungsgebiet XII erlassen. Dieses Satzungsgebiet umfasst das Gelände des ehemaligen Auguste-Viktoria-Krankenhauses, später „Paritätisches Haus Schöneberg“, südlich der Gmelinstraße.

 

Vor dem Hintergrund der gutachterlich untersuchten Mängel und des Nachweises der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltungsaufwendungen insbesondere beim Hauptgebäude sowie im Hinblick auf künftige Nutzungsperspektiven empfahl der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 01.06.2005 die Aufhebung der Erhaltungssatzung für das Gelände (gemäß Vorlage Nr. 1523).

 

Eine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung wurde jedoch zurückgestellt, um negative Berufungswirkungen für andere, damals aktuelle Vorhaben zu vermeiden bzw. bis Vorhaben für eine neue Nutzung des Geländes eine ausreichende Konkretisierung erfahren hätten.

 

Am 12.05.2011 hat die Stadtvertretung den abschließenden Beschluss für eine 1 Änderung des Flächennutzungsplan sowie den Satzungsbeschluss für eine vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Hotelprojekt zu schaffen. Dabei wird von der vollständigen Beseitigung des bestehenden baulichen Bestandes ausgegangen.

 

Aus diesem Grunde wird eine Aufhebung der Erhaltungssatzung für das ehemalige Gelände des „Paritätischen Hauses Schöneberg“ empfohlen.

 

Sie ergänzt, dass der Termin für die Aufhebung der Erhaltungssatzung auf September geändert worden sei, damit innerhalb der laufenden Saison nicht mit den Arbeiten begonnen werde.


Abstimmungsergebnis:             13 Ja-Stimmen

                                                  3 Nein-Stimmen