Die Satzung ist als Anlage beigefügt.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig nach Beratung des 1. Nachtrages 2011 den Nachtrag zu erlassen.

 


BGM Jungclaus gibt das Wort an Tobias Schmidt vom Amt Föhr-Amrum der den 1.Nachtrag vorstellt.

 

Die Gemeinde Wittdün auf Amrum stellt den 1. Nachtragshaushalt 2011 wegen der Anpassung der Hebesätze auf.

 

Da die Gemeinde Wittdün auf Amrum seit mehreren Jahren keinen ausgeglichenen Haushalt aufstellen konnte, und schon seit einigen Jahren Fehlbetragszuweisungen vom Land nach § 16 FAG erhält, schreiben die Richtlinien vor, das Bedarfsempfänger für die Gewährung einer Fehlbetragszuweisung die Hebesätze für Grundsteuer A ab dem 01.Januar 2011 auf mindestens 350 % und ab 01. Januar 2013 auf mindestens 360 % angepasst müssen. Bei der Grundsteuer B müssen die Hebesätze ab dem 01. Januar 2011 auf mindestens 370 % und ab dem 01. Januar 2013 auf mindestens 380 % angepasst werden. Die Gewerbesteuersätze müssen ab dem 01. Januar 2011 auf 350 % und ab dem 01. Januar 2013 auf Mindestens 360 % angepasst werden.

 

Bei der Gemeinde Wittdün auf Amrum lagen die Hebesätze bei Grundsteuer A 350 %, Grundsteuer B 350 % und bei der Gewerbesteuer bei 350 %.

Auf Anregung des Kommunalaufsicht, werden die Hebesätze der Gemeinde Wittdün auf Amrum auf den Stand vom 01. Januar 2013 des FAG angepasst.

 

Die folgende Tabelle stellt die Veränderungen durch die Anpassung der Hebesätze dar.

 

Textfeld: Wittdün auf Amrum
					
 	Hebesatz bisher	Betrag bisher	Hebesatz jetzt	Betrag jetzt	Veränderung
Grundsteuer A	350%	26,00 €	360%	26,00 €	0,00 €
Grundsteuer B	350%	215.829,22 €	380%	234.326,85 €	18.497,63 €
Gewerbesteuer	350%	204.424,00 €	360%	210.542,90 €	6.118,90 €
 	 	 	 	 	 
 	 	420.279,22 €	 	444.895,75 €	24.616,53 €

Aufstellung der Kreditsumme:

 

Im Haushalt 2011 der Gemeinde war eine Kreditsumme in Höhe von 319.200 EUR eingeplant gewesen. Diese Summe verringert sich um 120.500 EUR auf eine Kreditsumme von 198.700 EUR.

Der Grund für die Verringerung der Kreditsumme liegt darin, dass die Baumassnahme Nordwandelbahn und die Oberflächenentwässerung Landhaus bereits im Nachtrag 2010 genehmigt wurden ist. Daher stellt sich die Kreditsumme wie folgt zusammen.

 

  252.000 €                  Feuerwehrfahrzeug

      5.000 €                  Oberflachenentwässerung Landhaus

    10.000 €                  Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen

-   64.300 €                  Zuweisung zur Förderung Feuerwehrwesen

-     4.000 €                  Einnahmen aus Verkauf des alten

                                    Feuerwehrfahrzeuges

_____________

  198.700 €

 

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften:

 

Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne

Umschuldungen):

 

 

Die Darlehensaufnahme 2011 setzt sich aus der noch nicht realisierten, aber genehmigten Kreditaufnahme aus 2010 mit insgesamt 125.000 EUR für die Nordwandelbahn und Oberflächenentwässerung Landhaus sowie dem Kreditbedarf aus Investitionen 2011 in Höhe von 198.700 EUR zusammen.