Beschluss: abgelehnt

Der Eigentümer des Gebäudes Dorfstraße 6 beantragt die Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 der Gemeinde Witsum.

In Absprache mit dem Eigentümer des Gebäudes Dorfstraße 8a soll das Gebäude Dorfstraße 8a nur noch eine Wohneinheit, das Gebäude Dorfstraße sechs zukünftig zwei Wohneinheiten erhalten. Damit würde die Zahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan gleich bleiben.

Die Herren C.C. Olufs, Nickels Olufs und Klaus von Holdt erklären sich für befangen und nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Nach ausführlicher Diskussion stimmt die Gemeindeversammlung einstimmig gegen eine Änderung des Bebauungsplanes.

 

Die Herren C.C. Olufs, Nickels Olufs und Klaus von Holdt nehmen wieder an der Sitzung teil.