Bürgermeister Lorenzen berichtet, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung, der Amtsordnung und des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vorliege. Wenn dieser in der vorliegenden Form beschlossen werde, würde es auch in Wyk zu erheblichen Änderungen kommen.

 

Danach würde die Stadtvertretung künftig nur noch aus 13 Stadvertreter/innen bestehen (7 unmittelbar gewählte, 6 über die Liste gewählte Vertreter/innen). Ferner würde es auch in Wyk nur noch 1 Wahlkreis und damit 1 Wahllokal geben. Auch das Auszählverfahren nach „de Hondt“ würde sich leicht ändern.

Hinsichtlich der Änderung der Gemeindeordnung erklärt Bürgermeister Lorenzen, dass es angestrebt sei, dass Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohner/innen künftig einen hauptamtlichen Bürgermeister/eine hauptamtliche Bürgermeisterin einsetzen können.

Bezüglich der Besetzung des Amtsausschusses teilt er mit, dass aufgrund der Einwohnerzahl Wyk künftig nur 2 statt bisher 4 weitere Mitglieder stelle. Die Stimmen würden dann gewichtet (je 250 Einwohner/innen 1 Stimmanteil).