Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

Der Entwurf der 1. Änderung für den Bereich des Schullandheimes Honigparadies des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gebiet: An der Straße Ualaanj, vom Honigparadies bis zum Gebäude Nr. 9“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.  Die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden ist durchzuführen.

 

 Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

In der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung sowie im Anschreiben an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einem Umweltbericht nach § 2a abgesehen wird.

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesen: keine

 

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/innen: 11

 

Davon anwesend: 8

 

Ja-Stimmen: 8                                    Nein -Stimmen: 0                                Enthaltungen:  0                       

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 wurde u. a. aufgestellt, um das bestehende Schullandheim Honigparadies auf dem Grundstück Ualaanj Nr.1an diesem Standort zu sichern  sowie eine bedarfsgerechte Erneuerung und Sanierung der baulichen Anlagen zur Qualitätsverbesserung zu ermöglichen.

Nunmehr besteht zur Sicherung von zeitgemäßen, wirtschaftlich vertretbaren und zukunftsorientierten Entwicklungsmöglichkeiten für diese Sonderform der Nutzung ein Bedarf an Modifizierungen der bisher im Bebauungsplan Nr. 17 getroffenen Festsetzungen.