Seitens der anwesenden Bürgerinnen und Bürger wird eine Sachstandsanfrage zum neuen Baugebiet gestellt. Von der Gemeindevertretung werden entsprechende Hinweise im Bezug auf die Vergabe der Baugrundstücke, die unklare Höhe der Erschließungskosten und die Terminierung zur Rechtskraft des Bebauungsplanes gegeben. Weiterhin wird mitgeteilt, dass vor Baubeginn der Häuser die Fertigstellung der Erschließungsstraßen abgeschlossen sein sollte.