Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1.    Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet südlich Taarepswoi zwischen Malnstich und Süüderwoi, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.    Die Begründung wird gebilligt.

 

4.    Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Bauamtsmitarbeiter Daniel Meer trägt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vor.

 

 Die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH hat angeregt, eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass ausreichende Trassen in einer Breite von ca. 0,30 m in den Straßen und Gehwegen für die Unterbringung von Telekommunikationslinien vorzusehen sind.

Dieser Anregung kann nicht gefolgt werden, da die festgesetzten Verkehrsflächen die Anlage der erforderlichen Leitungstrassen ermöglichen. Darüber hinausgehende Festsetzungen sind zur Sicherstellung der Erschließung nicht erforderlich. Die Ausführung der Erschließung soll mit den Versorgungsträgern abgestimmt werden, so dass die angeregten Leitungstrassen realisiert werden können.

 

Das Archäologische Landesamt in Schleswig hat darauf hingewiesen,  dass während der Erdarbeiten entdeckte Funde und Bodenverfärbungen der Denkmalschutzbehörde unverzüglich mitzuteilen sind. Fundstellen sind bis zum Eintreffen der Fachbehörden zu sichern. Die Verantwortlichkeit liegt gemäß § 15 DSchG bei den Grundstückeigentümern und bei der Leitung der Arbeiten.

Der Anregung wurde bereits gefolgt. Der Hinweis des Landesamtes ist im Text – Teil B – des Bebauungsplans als Punkt 4 erhalten.

 

Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat mitgeteilt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand gegen die genannte Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Ziele der Raumordnung stehen der Planung nicht entgegen. Es wird davon ausgegangen, dass die beabsichtigte Sicherung der Dauerwohnnutzung durch geeignete Instrumente erfolgen soll und diese in den zu erstellenden Planunterlagen verdeutlicht werden.

 

Weiterhin berichtet Bauamtsmitarbeiter Daniel Meer anhand der Vorlage.

 

Die Gemeinde Borgsum hat am 26.05.2011 den geänderten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 mit Begründung beschlossen und erneut zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 08.06.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der erneuten Auslegung vom 20.06.2011 bis zum 21.07.2011 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig