Bürgermeister Lorenzen begrüßt Herrn Landrat Harrsen und übergibt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt an ihn.

 

 

Herr Harrsen beginnt seinen Bericht mit aktuellen Informationen zum Kreis Nordfriesland. So befinde sich der Kreis Nordfriesland mit einer Gesamtverschuldung von 45 Mio. EURO auf Rang 5 von 11 Landkreisen im Land Schleswig-Holstein. Eine wichtige Aufgabe sei daher die Haushaltskonsolidierung. Die Höhe der Kreisumlage befinde sich sich mit derzeit 35,5% im Landesschnitt.

 

Der Kreis Nordfriesland sei eine Wirtschaftsmetropole für erneuerbare Energien. Dies werde durch zur Zeit ca. 600 Windenergieanlagen, davon einige Bürgerwindparks, deutlich. Dieser Wirtschaftszweig sorge für eine Steigerung der Einkommen im Kreisgebiet. In Zusammenarbeit mit den Kommunen wurde ein Klimaschutzkonzept entwickelt.

 

Der Landesrechnungshof sei derzeit im Rahmen einer Prüfung beim Kreis Nordfriesland im Hause. Der Landesrechnungshof stehe einer Gründung von Großkreisen grundsätzlich positiv gegenüber. Landrat Harrsen betont, dass seiner Meinung nach der Kreis Nordfriesland in jedem Falle als Aufgabenträger erhalten bleiben müsse, damit die Westküsteninteressen optimal vertreten werden können.

 

 

Im Folgenden geht Herr Harrsen auf die durch die Politik benannten Themenbereich näher ein:

 

Zur Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung erläutert Herr Harrsen, dass durch die Gesetzesvorgabe des Landes Schleswig-Holstein beim Kreis Nordfriesland, durch den Wegfall von Landesmitteln, ca. 600.000 € eingespart werden mussten. Dies sei zu einem Drittel durch Einsparungen im Kreishaushalt, zu einem Drittel durch die zweckgebundene Erhöhung der Kreisumlage sowie zu einem weiteren Drittel aus der Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung erfolgt. Die Höhe der Elternbeteiligung werde mit 40 € bzw. 80 € als moderat bezeichnet. Gegen den Kreis Dithmarschen laufe derzeit das Verfahren einer Ersatzvornahme, da der Kreis Dithmarschen die Gesetzesvorgabe einer Elternbeteiligung nicht umgesetzt habe.

 

Herr Harrsen teilt mit, dass bislang 17 Windkraft-Offshoreanlagen genehmigt wurden. Im Rahmen des Hafenkonzeptes werde der Hafen in Wyk auf Föhr als Reaktionshafen geführt und beschrieben.

 

Die Möglichkeiten für das Vorhalten von Windkraftanlagen auf Föhr sind durch den derzeit gültigen Landesentwicklungsplan nicht gegeben. Eine Änderung des Landesentwicklungsplanes wäre für eine Umsetzung zwingend erforderlich. Dies sei derzeit allerdings nicht in Planung. Für das erste Quartal 2012 solle zunächst eine Überplanung des Regionalplanes erfolgen. Sollte eine Änderung des Landesentwicklungsplanes seitens der Vertreter der Insel Föhr angestrebt werden, so müsse dies durch eine Stellungnahme beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein verdeutlicht werden. Andere Möglichkeiten werden nicht gesehen.

 

Zur Anfrage zum Meeresschutz unter Bezugnahme auf Plastikmüll und Industrialisierung an den Küsten entgegnet Herr Harrsen, dass sich die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste, unter seinem Vorsitz, sowie die Naturschutzverbände sehr aktiv für den Schutz der Nordsee einsetzen. Der Einsatz einer zentralen Küstenwache werde nach wie vor angestrebt. Zur Zeit seien noch fünfzehn Behörden für die Küstenwache verantwortlich, so dass die Zuständigkeiten erhebliche Probleme bereiten. Gewünscht werde eine verlässliche, unkomplizierte, effiziente und weniger risikobehaftete Handhabe.

 

Zur Thematik demografischer Wandel und Wohnungsnot für Einheimische berichtet Herr Harrsen, dass ein Masterplan hierzu existiere. Die entsprechenden Daten könnten angefordert werden. Problematisch sei zum Einen, dass der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum steige und zum Anderen, dass laut Forschungen lediglich 36% der Immobilien marktfähig seien. Es wird aus den Reihen der Stadtvertretung ergänzt, dass die Stadt Wyk auf Föhr weitere Überlegungen zum Mehrgenerationenwohnen anstrebe. Es sollen landwirtschaftliche Flächen in Wohnraumflächen für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser sowie Mietwohnraum umgewandelt werden. Die Verhandlungen gestalten sich derzeit allerdings noch als schwierig. Durch die Möglichkeit einer städtebaulichen Erschließungsmaßnahme könnte planerischer Druck aufgebaut werden. Das Bauamt des Kreises Nordfriesland konnte diesbezüglich leider keine Erfahrungsberichte benennen. Herr Harrsen sichert zu, sich dieser Anfrage nochmals anzunehmen.

 

 

Herr Harrsen teilt mit, dass sich die Inselklinik Föhr-Amrum in Wyk auf Föhr zu 100% in der Trägerschaft des Kreises Nordfriesland befinde. Die vier jetzigen Standorte von Krankenhäusern im Kreis Nordfriesland sollen erhalten bleiben. Der Förderverein „Föhr-Amrumer Krankenhaus e.V.“ wird von Herrn Harrsen gelobt und als sehr wichtig für den Erhalt des Krankenhausstandortes auf Föhr bezeichnet.

 

 

Die Länderklausel zur CO² Einlagerung sei mittlerweile in Kraft getreten, so dass nun einzelne Gebiete von der CCS Verpressung ausgeschlossen werden können. Ein Gespräch mit dem zuständigen Ministerium habe ergeben, dass eine CCS Verpressung nicht zugelassen werden solle.

 

 

Es wird nach der Sichtweise des Kreises Nordfriesland in Bezug auf Biogasanlagen gefragt. Herr Harrsen entgegnet, dass die Errichtung weiterer Biogasanlagen skeptisch gesehen werde, da die Entwicklung zu schnell vorangetrieben werde. Zur Zeit gäbe es im Kreis Nordfriesland 110 Biogasanlagen, allerdings liegen hierzu kaum Wärmekonzepte vor.

 

 

Auf die Frage nach der Freihaltung der Fahrrinne entgegnet Herr Harrsen, dass eine Mitfinanzierung des Bundes für die Freihaltung der Fahrrinne nicht in Sicht sei.