Der Einwohnerantrag bezüglich der Sondernutzungssatzung einschließlich der dazugehörigen Gebührensatzung sei durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland abgelehnt worden, da die Voraussetzungen für einen gültigen Antrag aufgrund inhaltlicher und formaler Mängel nicht gegeben gewesen seien. Bürgermeister Lorenzen verliest Teile aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht für die Anwesenden zur Kenntnisnahme.