Beschluss: geändert beschlossen

 

Der Hebesatz der Gemeinde Utersum wird ab dem 01.01.2012 für die

Grundsteuer A. auf 290% für die

Grundsteuer B. auf 310% und für die

Gewerbesteuer auf 340% festgesetzt.

 


 

Mit Erstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2011 würde für die Folgejahre sichtbar, dass die Gemeinde Utersum einen Jahresfehlbetrag von nahezu 60.000 EURO p.a. prognostiziert. Die Gemeindeordnung fordert im § 75 Abs. 3 einen ausgeglichenen Haushalt der Gemeinde. Dieses ist dann gegeben, wenn die Einnahmen die Ausgaben decken. Da dieses für die Gemeinde Utersum nicht der Fall ist, sind erforderliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen unabdingbar. Die Konsolidierungsmaßnahmen können sowohl die Erhöhung der Einnahmen als auch die Verminderung der Ausgaben betreffen.

 

Herr Schulze vom Amt Föhr Amrum stellt der Gemeindevertretung die Prognose der Steuereinnahmen der Gemeinde Utersum zur Haushaltsplanung 2012 vor.

 

Nach ausführlicher Diskussion einigt sich die Gemeindevertretung auf eine Anpassung der Hebesätze um jeweils 20% Punkte und folgt damit der Beschlussempfehlung nicht.

Damit beträgt der Hebesatz der Gemeinde Utersum für die Grundsteuer A. 290%, für die Grundsteuer B. 310% und für die Gewerbesteuer 340% ab dem 01.01.2012.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei einer Enthaltung