- Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum für das Gebiet südlich der Kreisstraße K 129, zwischen der Gemeindestraße Rakmersstigh und dem Vorfluter Miremsskoot sowie die Begründung werden gemäß Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein geändert.
- Der
geänderte Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Oldsum für das Gebiet südlich der Kreisstraße K 129, zwischen der
Gemeindestraße Rakmersstigh und dem Vorfluter Miremsskoot sowie der
geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Die Entwürfe der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung
zu a) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Gemäß Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde (Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein) im Rahmen des Antrags auf Genehmigung der 1. Änderung des F-Plans der Gemeinde Oldsum ist eine erneute Auslegung des Planentwurfes erforderlich, um eine fehlerfreie Abwicklung des Bauleitplanverfahrens zu ermöglichen.
Insbesondere wurde im vorangegangenen Verfahren versäumt, den Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 a BauGB öffentlich auszulegen, ferner war die Bekanntmachung der Auslegung fehlerbehaftet.
Aufgrund der seitens des Innenministeriums bemängelten Punkte wurde der Entwurf überarbeitet. Dieser Entwurf soll nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig gemäß Vorlage (9 ja)