Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum für das Gebiet südlich der Kreisstraße K 129, zwischen der Gemeindestraße Rakmersstigh und dem Vorfluter Miremsskoot sowie die Begründung werden gemäß Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein geändert.

 

  1. Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum für das Gebiet südlich der Kreisstraße K 129, zwischen der Gemeindestraße Rakmersstigh und dem Vorfluter Miremsskoot sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.

  2. Die Entwürfe der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.

           

 


Sachdarstellung mit Begründung

 

zu a) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Gemäß Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde (Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein) im Rahmen des Antrags auf Genehmigung der 1. Änderung des F-Plans der Gemeinde Oldsum ist eine erneute Auslegung des Planentwurfes erforderlich, um eine fehlerfreie Abwicklung des Bauleitplanverfahrens zu ermöglichen.

 

Insbesondere wurde im vorangegangenen Verfahren versäumt, den Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 a BauGB öffentlich auszulegen, ferner war die Bekanntmachung der Auslegung fehlerbehaftet.

 

Aufgrund der seitens des Innenministeriums bemängelten Punkte wurde der Entwurf überarbeitet. Dieser Entwurf soll nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig gemäß Vorlage (9 ja)