Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum V wird von der Gemeinde Nieblum mehrheitlich die folgende Stellungnahme abgegeben (alternativ):

1.      Es werden keine Anregungen und/oder Bedenken vorgetragen.


Bürgermeister Riewerts berichtet anhand der Vorlage: Nieb/000062.

 

Er ergänzt, dass der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Wyk auf Föhr sich für die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung ausgesprochen habe, diese jedoch noch um eine Anregung ergänzt habe. Die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung laute nun wie folgt:

 

Zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum V wird die folgende Stellungnahme abgegeben:

 

In Kapitel 6.4.2. Nr. 7 – Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden, Nahbereich Wyk auf Föhr – des Regionalplans wird eine Regelung zur Veränderung, d. h. Repowering – des Windparks auf Föhr getroffen. Die Teilfortschreibung des Regionalplans geht auf diese Zielvorgabe nicht ein. Daher wird angeregt, unter Kapitel 5.8.3 – Sonderregelungen – eine eindeutige Regelung zum Repowering auf Föhr zu treffen. Hierbei sollten die bisher mit der Landesplanung getroffenen Abstimmungen berücksichtigt werden.

 

Die Gemeindevertretung / Gemeindeversammlung regt eine gleichlautende Beschlussempfehlung aller Gemeinden auf Föhr an, um diese danach in die Kreistagsberatungen einfließen zu lassen.
Das Land Schleswig-Holstein wird aufgefordert, den Landesentwicklungsplan dahingehend zu ändern, dass ein naturräumliches, wirtschaftliches und touristisch verträgliches Repowern auf Föhr festgeschrieben wird.
Diese Initiative soll dem Kreistag zur Unterstützung vorgelegt werden.

Sachdarstellung mit Begründung:

Anlass

Das Innenministerium hat die Teilfortschreibung der Regionalpläne u. a. für den Planungs-raum V eingeleitet. Der Planungsraum V schließt u. a den Kreis Nordfriesland mit den Inseln und Halligen ein.

 

Inhalte

Diese Teilfortschreibung soll eine geordnete Nutzung der regenerativen Energiequelle Windkraft sicherstellen. Sie konkretisiert die  im Landesentwicklungsplan 2010 für die Nutzung der Windenergie getroffenen Aussagen durch die Ausweisung von Eignungs-gebieten für Windenergienutzung.

 

Nach dem Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) sind nach Ziffer 8 unter Punkt 3.5.2 „Windenergie“ Eignungsgebiete für die Windenergienutzung    „.... – auf den nordfriesischen Inseln und Halligen nicht zulässig,....“ weil Fachbelange vor allem des Naturschutzes dem entgegenstehen. Die Inseln und Halligen gelten gemeinsam mit anderen regionalen Teilbereichen mit ähnlichen Merkmalen somit als „Ausschlussgebiete“. Dementsprechend sind auch mit der Teilfortschreibung weiterhin keine Eignungsgebiete auf den Inseln und Halligen vorgesehen.

 

Unabhängig von den Eignungsgebieten gibt es Bestrebungen für eine Repowering der auf Föhr bestehenden Windkraftanlagen. Im Jahre 2008 war eine Stellungnahme u. a. des Amtsausschusses zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes dahingehend erfolgt, ein Repowering auf Föhr zuzulassen vor dem Hintergrund des Klimawandels. Es wurde seiner Zeit auch das Ziel formuliert eine Energieerzeugung auf Föhr zu ermöglichen, die den Energieverbrauch der Insel aufwiegt.

 

Ein solches Repowering ist im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen (s. bisheriger Regionalplan Kap. 6.4.2 Nr.7) möglich.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Stellungnahme zu der Teilfortschreibung abzugeben.

 

 

Nach ausführlicher Diskussion wird über diesen Tagesordnungspunkt abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:           Ziffer 1:           4 Ja-Stimmen

 

                                                Ziffer 2:           2 Ja-Stimmen