Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den als Anlage beigefügten Vertrag mit dem Kreis Nordfriesland zu schließen.


Frau Gehrmann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Zur Erprobung einer ortsnahen Aufgabenerfüllung hat der Landrat des Kreises Nordfriesland den Ämtern und Städten im Kreis angeboten die Zuständigkeit für die Änderung von Angaben zum Halter ohne Halter- und Kennzeichenwechsel nach Umzug innerhalb des Kreises Nordfriesland zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung zu übertragen.

Die Verwaltungsleitungen haben sich alle dafür ausgesprochen da es sich hierbei um eine Serviceleistung für Ihre EinwohnerInnen handelt.

Im Jahr 2010 handelt es sich für den Bereich des Amtes Föhr-Amrum um 168 Halter- und Kennzeichenwechsel dieser Art.

Diese Aufgabe würde ab dem 01.01.2012 vom Ordnungsamt auf Amrum und Föhr wahrgenommen werden und könnte direkt mit den melderechtlichen Änderungen vorgenommen werden. Die Erprobung sollte noch in 2011 anlaufen, damit die Änderungen ab 2012 reibungslos in den Verwaltungen abgewickelt werden können.

Zur Zeit beträgt die Gebühr für einen Halter- und Kennzeichenwechsel 10,70 €. Nach Abzug der dem Kraftfahrt-Bundesamt zustehenden Gebühr verbleiben 50 % der Gebühren beim Amt.

 

Der Vertragsentwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Es wird angefragt, ob dazu eine Erweiterung des vorhandenen Personals notwendig sei. Dies wird von Frau Gehrmann verneint.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig