Es wird klar gestellt, dass es unter TOP 5.1, Abs. 2 heißen müsste: „....in das in Planung befindliche Gemeinschaftshaus des.....“

 

Weitere Änderungswünsche werden nicht geäußert. Die Niederschrift über die 29. Sitzung (öffentlicher Teil) wird mit der vorgenannten Änderung genehmigt.