Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum V wird die folgende Stellungnahme abgegeben:

 

In Kapitel 6.4.2. Nr. 7 – Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden, Nahbereich Wyk auf Föhr – des Regionalplans wird eine Regelung zur Veränderung, d. h. Repowering – des Windparks auf Föhr getroffen. Die Teilfortschreibung des Regionalplans geht auf diese Zielvorgabe nicht ein. Daher wird angeregt, unter Kapitel 5.8.3 – Sonderregelungen – eine eindeutige Regelung zum Repowering auf Föhr zu treffen. Hierbei sollten die bisher mit der Landesplanung getroffenen Abstimmungen berücksichtigt werden.

 

 

Die Stadt Wyk auf Föhr regt eine gleichlautend Beschlussempfehlung aller

Gemeinden auf Föhr an, um diese danach in die Kreistagsberatungen einfließen zu

lassen.
Zusätzlich sollten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Land Schleswig- Holstein auf fordern, den Landesentwicklungsplan dahingehend zu ändern, dass ein naturräumliches, wirtschaftliches und touristisch verträgliches Repowern auf Föhr festgeschrieben wird.
Diese Initiative soll dem Kreistag zur Unterstützung vorgelegt werden.

 

 

Mit diesem Tagesordnungspunkt ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Bürgermeister Lorenzen bedankt sich bei den Zuhörern für das Interesse und verabschiedet diese.


Herr Herpich berichtet anhand der Vorlage.

 

Anlass

Das Innenministerium hat die Teilfortschreibung der Regionalpläne u. a. für den Planungsraum V eingeleitet. Der Planungsraum V schließt u. a den Kreis Nordfriesland mit den Inseln und Halligen ein.

 

Inhalte

Diese Teilfortschreibung soll eine geordnete Nutzung der regenerativen Energiequelle Windkraft sicherstellen. Sie konkretisiert die  im Landesentwicklungsplan 2010 für die Nutzung der Windenergie getroffenen Aussagen durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung.

 

Nach dem Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) sind nach Ziffer 8 unter Punkt 3.5.2 „Windenergie“ Eignungsgebiete für die Windenergienutzung    „.... – auf den nordfriesischen Inseln und Halligen nicht zulässig,....“ weil Fachbelange vor allem des Naturschutzes dem entgegenstehen. Die Inseln und Halligen gelten gemeinsam mit anderen regionalen Teilbereichen mit ähnlichen Merkmalen somit als „Ausschlussgebiete“. Dementsprechend sind auch mit der Teilfortschreibung weiterhin keine Eignungsgebiete auf den Inseln und Halligen vorgesehen.

 

Unabhängig von den Eignungsgebieten gibt es Bestrebungen für eine Repowering der auf Föhr bestehenden Windkraftanlagen. Im Jahre 2008 war eine Stellungnahme u. a. des Amtsausschusses zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes dahingehend erfolgt, ein Repowering auf Föhr zuzulassen vor dem Hintergrund des Klimawandels. Es wurde seiner Zeit auch das Ziel formuliert eine Energieerzeugung auf Föhr zu ermöglichen, die den Energieverbrauch der Insel aufwiegt.

 

Ein solches Repowering ist im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen (s. bisheriger Regionalplan Kap. 6.4.2 Nr.7) möglich.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Stellungnahmen zu der Teilfortschreibung abzugeben.

Beratungsablauf

Der zuständige Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 07.09.2011 über diese Sachverhalte beraten. Er hat sich für die Beschlussempfehlung zu Ziffer 2. der Vorlage Nr. 1888 ausgesprochen. Zusätzlich wurde eine Anregung aufgegriffen, wonach die Stadt Wyk auf Föhr eine gleichlautende Beschlussempfehlung aller Gemeinden auf Föhr anregt, um diese danach in die Kreistagsberatungen einfließen zu lassen. 

 

Ziel dieser Anregung ist die Änderung des Landesentwicklungsplanes dahingehend, dass ein naturräumliches, wirtschaftliches und touristisch verträgliches Repowern auf Föhr festgeschrieben wird. 

Diese Initiative sollte dann dem Kreistag zur Unterstützung vorgelegt werden.




Abstimmungsergebnis:           einstimmig