Seitens der Einwohner wird die Schülerbeförderung angesprochen.

Es herrsche Unmut darüber, dass die Midlumer Schüler unterschiedliche Ansprüche bei der Erteilung der Busfahrkarten hätten. Die bei einigen Schulkindern durch die Verwaltung gemessenen Schulwege( 3,9 km) als Grundlage für die erstellten ablehnenden Bescheide, würden nicht mit den durch die Eltern abgefahrenen Wege (4,1 km) übereinstimmen. Man habe Widerspruch eingelegt und einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Die Gemeindevertretung kommt überein, mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Kucharzewski ein Gesprächstermin zur Klärung zu vereinbaren.