Die 2. Änderungssatzung zur Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 29. Juli 2007 (Schülerbeförderungssatzung) trat am 01. August 2011 in Kraft. Demnach müssen alle Schülerinnen und Schüler einen Eigenanteil an der Schülerbeförderung bezahlen.

 

In der Gemeindevertretung regt sich Unmut bezüglich der Schülerbeförderung. Die Wyker Dampfschiff Reederei sei nicht im Stande die Schülerinnen und Schüler zu befördern. Die Busse seien oftmals überfüllt und zudem sei der Fahrplan nicht mit den Unterrichtsstunden harmonierend. Die Gemeindevertreterin und Gemeindevertreter meinen, es solle ein neues Unternehmen gesucht und mit der Aufgabe der Schülerbeförderung auf Föhr vertraut werden.