Herr Stemmer berichtet, dass der Auftrag für die Rohbauarbeiten bisher noch nicht vergeben werden konnte, da es eine Eingabe eines Mitbewerbers bei der Vergabeprüfstelle des Innenministeriums gegeben habe. Heute jedoch sei eine Bescheid aus dem Ministerium eingegangen, dass die Ausschreibung in Ordnung gewesen sie und der Auftrag für die Rohbauarbeiten vergeben werden könne.
In diesem Zusammenhang wird nachgefragt, wer hafte, wenn der Mitbewerber klage und Recht bekäme. Herr Stemmer erklärt, dass in diesem Falle das Amt haften würde.

 

Derzeit seien die Abbrucharbeiten im Gange. Bezüglich der Mehrkosten, die dadurch entstanden seien, dass der günstigste Bieter die Arbeiten nicht aufgenommen habe, sei die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben worden (Summe Schadenersatz: rd. 40.000 €).

 

Bezüglich der Sanierung der Dachabdichtung sei noch Geld einbehalten worden, da die Arbeiten nicht korrekt durchgeführt worden seien. Auch hier sei die Vergabeprüfstelle eingeschaltet worden.

 

Herr Stemmer berichtet, dass die Firma, die derzeit die Abbrucharbeiten durchführe, Wohnwagen auf dem Schulgelände aufgestellt habe, in denen die Mitarbeiter offensichtlich übernachten. Er werde darauf bestehen, dass die Wohnwagen entfernt werden.