Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der anliegenden Form.

 


Bürgermeister Ingwersen berichtet anhand des vorgelegten Satzungsentwurfes. Hingewiesen wird insbesondere auf die Aussage des § 10 Abs. 2 –Ablösung des Erschliessungsbeitrages- als Abweichung von der Mustersatzung.

 

-Die beiliegende Ausführung der Beschlusssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift-.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig