In der anschließenden Abstimmung über die geplante Satzungsänderung gibt der Ausschuss seine Zustimmung zu erkennen.

 

 

 


Herr Niebuhr bringt das Thema Gebührenerhöhung für die Sondernutzung zur Sprache. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner letzten Sitzung dieses Thema an den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen.

Problematisch ist dieses Thema allein deshalb, weil sich die Dehoga und der HGV uneins sind, wie die Gebührenhöhe zukünftig gestaltet werden soll. Es wird besonders auf die unterschiedliche Nutzung durch die verschiedenen Betriebe hingewiesen, sowie auf den Zeitraum der Nutzung. Diese Differenzierung soll im nächsten Quartalsgespräch Thema sein.

Der Haupt- und Finanzausschuss möchte in diesem Bereich eine Einnahmenerhöhung erzielen. In der nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen soll zunächst debattiert werden, ob die Gebühren tatsächlich erhöht werden können, und ob eine neue Zonenregelung getroffen wird.

Herr Dr. Rotermund spricht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung an die Gebührenregelung des Hafenbetriebes für die Rasenfläche an.

Frau Groten spricht sich dafür aus, dass die zwei Vereine (Dehoga und der HGV) konkrete Vorschläge in die Diskussion einbringen sollen. Anhand von Arbeitsvorlagen soll dann die politische Entscheidungsfindung erleichtert werden.

Im folgenden Gespräch werden diverse Möglichkeiten angeführt, welche Faktoren bei einer Gebührenänderung Beachtung finden sollten.

Herr Menden regt an, dass bei einer neuen Zoneneinteilung die Besucherströme sowie die Pachtaufwendung der einzelnen Betriebe im Stadtgebiet in die Gebührenkalkulation einfließen sollten.

Herr Boetius spricht auf die Möglichkeit der Wertschöpfung hin, die den Unternehmen durch die Sondernutzung erwachsen. Es sollte differenziert werden, ob das Unternehmen z.B. ein Werbeschild vorhält oder einen Stehtisch. Die Einnahmen werden sicherlich unterschiedlich ausfallen. Herr Boetius gibt zu bedenken, dass eine Erhöhung der Sondernutzungsgebühren auch Auswirkung auf die Ausgabeseite der Unternehmen haben wird. Da die allgemeine Konjunkturlage sehr angespannt ist, sind solche Maßnahmen sehr bedenklich.

Herr Niebuhr macht deutlich, dass die Höhe der Gebühren im Vergleich mit anderen Kommunen an der Westküste eher Mittelmaß sind. Eine Gebührenerhöhung würde die Einnahmen der Stadt nur unwesentlich beeinflussen. Er regt zugleich an, das Thema in den Sitzungen der einzelnen Fraktionen zur Sprache zu bringen.

Herr Niebuhr spricht die momentane Situation in der Carl-Häberlin-Straße an. Dort kommt es gehäuft zu Beschwerden, da der Straßenzug durch die Beschilderung der Unternehmen zunehmend verengt wird. Die zahlreichen Mülltonnen würden die Situation dazu noch verschärfen.

Herr Niebuhr erläutert ein neues Konzept, in dem die Beschilderung in diesem Bereich neu gestaltet werden soll. Dazu ist aber eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung unumgänglich. Es soll zukünftig nicht mehr erlaubt sein, Werbe- und Hinweisschilder an einen anderen Ort als den Ort der Leistungserbringung aufzustellen. Als Ersatz für die betroffenen Unternehmen sollen zwei Straßenschilder aufgestellt werden, an denen auch die Gewerbetreibenden ein Hinweisschild, zu vergünstigten Tarifen, anbringen dürfen. Da geplant ist, dieses Vorgehen bereits in der kommenden Saison zu realisieren, müsste der Ausschuss sein Einverständnis signalisieren. Der offizielle Beschluss soll dann in der kommenden Ausschusssitzung formell zustande kommen.

Herr Menden regt die Ausweitung dieses Vorgehens auf das gesamte Stadtgebiet an.

Dies ist aber in Wyk nicht umsetzbar, da dann einige Straßenzüge mit Hinweisschildern überlastet wären, so z.B. die Große Straße, da dort sehr viele Gewerbebetriebe angesiedelt sind.

Frau Groten wirft ein, dass seit Jahren kein Straßenschild in der Carl-Häberlin-Straße existiert. Das sollte umgehend angebracht werden. Dazu regt sie an, ein Hinweisschild über die Person Carl Häberlin anzubringen.

 

 


Abstimmungsergebnis:            10 Ja-Stimmen und eine Enthaltung