Sitzung: 19.04.2005 Ausschuss für öffentliche Einrichtungen
Eingangs
erläutert Herr Niebuhr die konkreten Vorfälle aus den Vorjahren, bei denen es
sich überwiegend um nächtliche Ruhestörung und um Sachbeschädigungen handelt,
die von Jugendlichen am Strand- bzw. im Innenstadtbereich verursacht worden
sind. Die Stadt Wyk hat sich bei der Vorgehensweise ein Beispiel an der Stadt
Westerland genommen, die erfolgreich einen privaten Wachdienst für diese
sensiblen Zonen einsetzt und dadurch die Vorkommnisse eindämmen konnte.
Zu den
Ausschreibungsmodalitäten führt Herr Niebuhr aus, dass zu den achtzehn
angeschriebenen Bewachungsbetrieben bereits Auskünfte des Wach- und
Schließverbandes vorliegen, die die Zuverlässigkeit und Qualität der
Gewerbetreibenden bestätigen. Von den Betrieben wird die Vorlage eines
Pauschalangebots inklusive anfallender Nebenkosten bis zum 10. Mai 18.00 Uhr
verlangt. Die nähere Aufteilung der Kosten wurde bereits im letzten
Quartalsgespräch erläutert. Es ist vorgesehen, dass die Kosten ( ca. 20.000 €)
zu je 25 % von der Stadt Wyk, der Tourismus-GmbH, vom Hafenbetrieb und von den
Anwohnern des Innenstadtbereichs getragen werden sollen.
Es ist
angedacht, zwei Angestellte des Wachdienstes über einen Zeitraum von 10 Wochen
in den Sommermonaten am Promenaden- und im Innenstadtbereich einzusetzen.
Die
Einarbeitung soll durch die Polizei sowie durch die Ordnungsbehörde erfolgen.
Frau Schäfer
hinterfragt die praktische Durchführung der Überwachungsaufgaben und welches
Verhalten als „erlaubt“ zu sehen ist.
Herr Niebuhr
macht deutlich, dass es nicht darum geht, jegliches Feiern am Strand zu
verbieten, sondern dass es nur darum geht, möglichen Rechtsverletzungen
vorzubeugen bzw. den Störern habhaft zu werden.
Frau Weißbach
regt in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Jugendstrandes an. An diesem
Strandabschnitt soll es Jugendlichen ermöglicht werden, auch zu späterer Stunde
noch feiern zu können. Es sollte auf jeden Fall ein entsprechendes Angebot an
die Jugendlichen gemacht werden.
Der Ausschuss
ist aber einheitlich der Meinung, dass ein entsprechendes Angebot von den
Jugendlichen auch angenommen werden müsste. Die Vergangenheit hat deutlich
gezeigt, dass hier historisch gewachsene Strukturen vorliegen und die
Jugendlichen trotz der Einrichtung eines Jugendstrandes nicht von der
Mittelbrücke „fernzuhalten“ sind. Das Thema Jugendstrand ist bereits eingehend
im Vorfeld behandelt worden.
Herr Maréchal
hinterfragt die Zusammenarbeit der Polizei und des Sicherheitsdienstes. Des
näheren stellt sich für ihn die Frage, warum die Polizei oftmals nichts gegen
vermeintliche Störer unternehmen kann, der Sicherheitsdienst aber allen
Anschein nach schon.
Darauf
erwidert Herr Niebuhr, dass es hierbei oft um die Feststellung von Delikten und
um die Benennung von Zeugen geht. Die Polizei ist personell nicht in der Lage, den
Innenstadtbereich durchgehend zu kontrollieren und der Einsatz eines
Wachdienstes stellt eine nützliche Hilfestellung dar.
Herr Maréchal
fragt an, ob der gesamte Innenstadtbereich durch den Wachdienst kontrolliert
werden soll.
Dies wird
seitens Herrn Niebuhrs bejaht, da gerade der Kioskbetrieb in der Große Straße
Anlaufpunkt der Jugendlichen ist. Es hat in der Vergangenheit dort zahlreiche
Beschwerden der Anwohner gegeben.
Herr Maréchal
macht deutlich, dass er dieses Vorgehen für den falschen Lösungsansatz hält. Er
vertritt die Meinung, dass der Einsatz eines Streetworkers, der pädagogisch auf
das Verhalten der Jugendlichen einwirken kann, puren Repressalien den Vorzug zu
gewähren ist.
Herr Dr.
Rotermund erwidert darauf, dass der Einsatz eines Streetworkers als solches
sicherlich sinnvoll ist. Die Lösung der vorhandenen Problematik aber nicht in
das Aufgabengebiet eines Streetworkers gehört.
Herr
Christiansen regt an, ob es nicht möglich ist, den Auftrag an eine einheimische
Firma zu vergeben.
Herr Niebuhr
teilt mit, dass die Föhrer Wach- und Schließgesellschaft ebenfalls zur Abgabe
eines Angebotes aufgefordert wurde, ob die Qualitätsanforderungen allerdings
ausreichen, ist nicht sicher.
Herr Schmidt
fügt zum Thema Einsatz von Streetworkern hinzu, dass deren Einsatz als
mittelfristiges Ziel zu betrachten ist. Sofortmaßnahmen könnten nur von
geschultem Sicherheitspersonal realisiert werden.
In diesem
Zusammenhang macht Frau Petersen als Anwohnerin des Sandwalls auf die guten
Erfahrungen aus der Vergangenheit aufmerksam, die mit dem Einsatz der damaligen
Wach- und Schließgesellschaft erzielt werden konnten.
Herr Menden
spricht die Rechte der unmittelbar betroffenen Anwohner an. Der Schutz dieser
Rechte lasse sich nur durch konsequente Umsetzung des geplanten Vorhabens
realisieren.
Im Kontext
mit dem angesprochen Einsatz eines Streetworkers macht Frau Groten darauf
aufmerksam, dass die Aufgabenbereiche eines Streetworkers schwerpunktmäßig in
anderen Bereichen anzusiedeln sind. Auch sie macht auf die guten Erfahrungen
der Stadt Westerland aufmerksam. Letztendlich ist das Verhalten der
Jugendlichen entscheidend. Sie betont nochmals, dass es nicht darum geht, den
Jugendlichen das Feiern am Strand zu verbieten. Aber ein verträgliches
Miteinander erfordert auch von Jugendlichen die Beachtung von Gesetzen.
Der Ausschuss
erklärt sich mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden.