Eingangs erläutert Herr Niebuhr die konkreten Vorfälle aus den Vorjahren, bei denen es sich überwiegend um nächtliche Ruhestörung und um Sachbeschädigungen handelt, die von Jugendlichen am Strand- bzw. im Innenstadtbereich verursacht worden sind. Die Stadt Wyk hat sich bei der Vorgehensweise ein Beispiel an der Stadt Westerland genommen, die erfolgreich einen privaten Wachdienst für diese sensiblen Zonen einsetzt und dadurch die Vorkommnisse eindämmen konnte.

Zu den Ausschreibungsmodalitäten führt Herr Niebuhr aus, dass zu den achtzehn angeschriebenen Bewachungsbetrieben bereits Auskünfte des Wach- und Schließverbandes vorliegen, die die Zuverlässigkeit und Qualität der Gewerbetreibenden bestätigen. Von den Betrieben wird die Vorlage eines Pauschalangebots inklusive anfallender Nebenkosten bis zum 10. Mai 18.00 Uhr verlangt. Die nähere Aufteilung der Kosten wurde bereits im letzten Quartalsgespräch erläutert. Es ist vorgesehen, dass die Kosten ( ca. 20.000 €) zu je 25 % von der Stadt Wyk, der Tourismus-GmbH, vom Hafenbetrieb und von den Anwohnern des Innenstadtbereichs getragen werden sollen.

Es ist angedacht, zwei Angestellte des Wachdienstes über einen Zeitraum von 10 Wochen in den Sommermonaten am Promenaden- und im Innenstadtbereich einzusetzen.

Die Einarbeitung soll durch die Polizei sowie durch die Ordnungsbehörde erfolgen.

Frau Schäfer hinterfragt die praktische Durchführung der Überwachungsaufgaben und welches Verhalten als „erlaubt“ zu sehen ist.

Herr Niebuhr macht deutlich, dass es nicht darum geht, jegliches Feiern am Strand zu verbieten, sondern dass es nur darum geht, möglichen Rechtsverletzungen vorzubeugen bzw. den Störern habhaft zu werden.

Frau Weißbach regt in diesem Zusammenhang die Schaffung eines Jugendstrandes an. An diesem Strandabschnitt soll es Jugendlichen ermöglicht werden, auch zu späterer Stunde noch feiern zu können. Es sollte auf jeden Fall ein entsprechendes Angebot an die Jugendlichen gemacht werden.

Der Ausschuss ist aber einheitlich der Meinung, dass ein entsprechendes Angebot von den Jugendlichen auch angenommen werden müsste. Die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass hier historisch gewachsene Strukturen vorliegen und die Jugendlichen trotz der Einrichtung eines Jugendstrandes nicht von der Mittelbrücke „fernzuhalten“ sind. Das Thema Jugendstrand ist bereits eingehend im Vorfeld behandelt worden.

Herr Maréchal hinterfragt die Zusammenarbeit der Polizei und des Sicherheitsdienstes. Des näheren stellt sich für ihn die Frage, warum die Polizei oftmals nichts gegen vermeintliche Störer unternehmen kann, der Sicherheitsdienst aber allen Anschein nach schon.

Darauf erwidert Herr Niebuhr, dass es hierbei oft um die Feststellung von Delikten und um die Benennung von Zeugen geht. Die Polizei ist personell nicht in der Lage, den Innenstadtbereich durchgehend zu kontrollieren und der Einsatz eines Wachdienstes stellt eine nützliche Hilfestellung dar.

Herr Maréchal fragt an, ob der gesamte Innenstadtbereich durch den Wachdienst kontrolliert werden soll.

Dies wird seitens Herrn Niebuhrs bejaht, da gerade der Kioskbetrieb in der Große Straße Anlaufpunkt der Jugendlichen ist. Es hat in der Vergangenheit dort zahlreiche Beschwerden der Anwohner gegeben.

Herr Maréchal macht deutlich, dass er dieses Vorgehen für den falschen Lösungsansatz hält. Er vertritt die Meinung, dass der Einsatz eines Streetworkers, der pädagogisch auf das Verhalten der Jugendlichen einwirken kann, puren Repressalien den Vorzug zu gewähren ist.

Herr Dr. Rotermund erwidert darauf, dass der Einsatz eines Streetworkers als solches sicherlich sinnvoll ist. Die Lösung der vorhandenen Problematik aber nicht in das Aufgabengebiet eines Streetworkers gehört.

Herr Christiansen regt an, ob es nicht möglich ist, den Auftrag an eine einheimische Firma zu vergeben.

Herr Niebuhr teilt mit, dass die Föhrer Wach- und Schließgesellschaft ebenfalls zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurde, ob die Qualitätsanforderungen allerdings ausreichen, ist nicht sicher.

Herr Schmidt fügt zum Thema Einsatz von Streetworkern hinzu, dass deren Einsatz als mittelfristiges Ziel zu betrachten ist. Sofortmaßnahmen könnten nur von geschultem Sicherheitspersonal realisiert werden.

In diesem Zusammenhang macht Frau Petersen als Anwohnerin des Sandwalls auf die guten Erfahrungen aus der Vergangenheit aufmerksam, die mit dem Einsatz der damaligen Wach- und Schließgesellschaft erzielt werden konnten.

Herr Menden spricht die Rechte der unmittelbar betroffenen Anwohner an. Der Schutz dieser Rechte lasse sich nur durch konsequente Umsetzung des geplanten Vorhabens realisieren.

Im Kontext mit dem angesprochen Einsatz eines Streetworkers macht Frau Groten darauf aufmerksam, dass die Aufgabenbereiche eines Streetworkers schwerpunktmäßig in anderen Bereichen anzusiedeln sind. Auch sie macht auf die guten Erfahrungen der Stadt Westerland aufmerksam. Letztendlich ist das Verhalten der Jugendlichen entscheidend. Sie betont nochmals, dass es nicht darum geht, den Jugendlichen das Feiern am Strand zu verbieten. Aber ein verträgliches Miteinander erfordert auch von Jugendlichen die Beachtung von Gesetzen.

 

Der Ausschuss erklärt sich mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden.