Beschluss:
Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Alkersum wird mit der zuvor genannten Änderung beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat sich in der Sitzung vom 27.09.2011 angesichts der Haushaltssituation der Gemeinde dafür ausgesprochen, die Zweitwohnungssteuer zu erhöhen.
Das Zweitwohnungssteueraufkommen aus der Vorauszahlung für das laufende Jahr (2011) beträgt zur Zeit ca. 22.200 €. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes von derzeit 10 v.H. auf 12 v.H. des Berechnungsmaßstabes dürfte sich das Aufkommen auf ca. 26.600 € erhöhen.
Mit dem neuen Steuersatz von 12 v.H. liegt Alkersum dann im obersten Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Es wird angemerkt, dass in der Satzung vor dem Artikel 1 das Wort „Stadtvertretung“ aufgeführt wurde. Es müsse jedoch „Gemeindevertretung“ heißen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig