Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Alkersum wird mit der zuvor genannten Änderung beschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat sich in der Sitzung vom 27.09.2011 angesichts der Haushalts­situation der Gemeinde dafür ausgesprochen, die Zweitwohnungssteuer zu erhöhen.

 

Das Zweitwohnungssteueraufkommen aus der Vorauszahlung für das laufende Jahr (2011) beträgt zur Zeit ca. 22.200 €. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes von derzeit 10 v.H. auf 12 v.H. des Berechnungsmaßstabes dürfte sich das Aufkommen auf ca. 26.600 € erhöhen.

 

Mit dem neuen Steuersatz von 12 v.H. liegt Alkersum dann im obersten Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.

 

Es wird angemerkt, dass in der Satzung vor dem Artikel 1 das Wort „Stadtvertretung“ aufgeführt wurde. Es müsse jedoch „Gemeindevertretung“ heißen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig