Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.      Es wird der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, hier für die Bereiche „A“ Ecke Gmelinstraße/Badestraße (Flurstück 139, Flur 11 Gemarkung Wyk) und „B“ Ecke Waldstraße/Osterstraße (Flurstück 169, Flur 11 Gemarkung Wyk)

Zu b) Festlegung der Planungsziele

  1. Es wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung von gastronomisch genutzten Außenterrassen. Ausschließlich für diesen Zweck sollen Überschreitungen des bisher zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ) und der bisher festgelegten Baugrenzen zugelassen werden.

  2. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.

  3. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

  4. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs.1 BauGB).

 

 

Anschließend nimmt STV Barnert wieder an der Sitzung teil und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


STVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001512.

 

STV Barnert verlässt aus Befangenheitsgründen den Sitzungssaal.

 

STVin Groten ergänzt, dass die Kosten für die Durchführung des Planverfahrens durch die Antragsteller übernommen werden.


Abstimmungsergebnis:  zu a):            15 Ja-Stimmen

                                                zu b):            15 Ja-Stimmen