Beschluss:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1.
Es wird der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst für das Gebiet zwischen
Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, hier für die
Bereiche „A“ Ecke Gmelinstraße/Badestraße (Flurstück 139, Flur 11 Gemarkung
Wyk) und „B“ Ecke Waldstraße/Osterstraße (Flurstück 169, Flur 11 Gemarkung Wyk)
Zu b)
Festlegung der Planungsziele
- Es
wird als Planungsziel festgelegt die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung zur Errichtung von gastronomisch genutzten Außenterrassen.
Ausschließlich für diesen Zweck sollen Überschreitungen des bisher
zulässigen Maßes der baulichen Nutzung (GRZ) und der bisher festgelegten
Baugrenzen zugelassen werden.
- Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.
- Die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der
Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Ferner
ist eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs.1 BauGB).
Anschließend nimmt STV Barnert wieder an der Sitzung teil und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.
STVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001512.
STV Barnert verlässt aus Befangenheitsgründen den Sitzungssaal.
STVin Groten ergänzt, dass die Kosten für die Durchführung des Planverfahrens durch die Antragsteller übernommen werden.
Abstimmungsergebnis: zu a): 15 Ja-Stimmen
zu b): 15 Ja-Stimmen