Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

In Kapitel 6.4.2. Nr. 7 – Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden, Nahbereich Wyk auf Föhr – des Regionalplans wird eine Regelung zur Veränderung, d. h. Repowering – des Windparks auf Föhr getroffen. Die Teilfortschreibung des Regionalplans geht auf diese Zielvorgabe nicht ein. Daher wird angeregt, unter Kapitel 5.8.3 – Sonderregelungen – eine eindeutige Regelung zum Repowering auf Föhr zu treffen. Hierbei sollten die bisher mit der Landesplanung getroffenen Abstimmungen berücksichtigt werden.


Frau Riemann berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Anlass

Das Innenministerium hat die Teilfortschreibung der Regionalpläne u. a. für den Planungsraum V eingeleitet. Der Planungsraum V schließt u. a den Kreis Nordfriesland mit den Inseln und Halligen ein.

 

Inhalte

Diese Teilfortschreibung soll eine geordnete Nutzung der regenerativen Energiequelle Windkraft sicherstellen. Sie konkretisiert die  im Landesentwicklungsplan 2010 für die Nutzung der Windenergie getroffenen Aussagen durch die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung.

 

Nach dem Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) sind nach Ziffer 8 unter Punkt 3.5.2 „Windenergie“ Eignungsgebiete für die Windenergienutzung    „.... – auf den nordfriesischen Inseln und Halligen nicht zulässig,....“ weil Fachbelange vor allem des Naturschutzes dem entgegenstehen. Die Inseln und Halligen gelten gemeinsam mit anderen regionalen Teilbereichen mit ähnlichen Merkmalen somit als „Ausschlussgebiete“. Dementsprechend sind auch mit der Teilfortschreibung weiterhin keine Eignungsgebiete auf den Inseln und Halligen vorgesehen.

 

Unabhängig von den Eignungsgebieten gibt es Bestrebungen für eine Repowering der auf Föhr bestehenden Windkraftanlagen. Im Jahre 2008 war eine Stellungnahme u. a. des Amtsausschusses zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes dahingehend erfolgt, ein Repowering auf Föhr zuzulassen vor dem Hintergrund des Klimawandels. Es wurde seiner Zeit auch das Ziel formuliert eine Energieerzeugung auf Föhr zu ermöglichen, die den Energieverbrauch der Insel aufwiegt.

Ein solches Repowering ist im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen

(s. bisheriger Regionalplan Kap. 6.4.2 Nr.7) möglich.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Stellungnahme zu der Teilfortschreibung abzugeben.

 

 

Beschlussempfehlung:

Zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum V wird von der

Gemeinde Oevenum die folgende Stellungnahme abgegeben (alternativ):

1.    Es werden keine Anregungen und/oder Bedenken vorgetragen.

oder

2.    In Kapitel 6.4.2. Nr. 7 – Orientierungsrahmen für Städte und Gemeinden, Nahbereich Wyk auf Föhr – des Regionalplans wird eine Regelung zur Veränderung, d. h. Repowering – des Windparks auf Föhr getroffen. Die Teilfortschreibung des Regionalplans geht auf diese Zielvorgabe nicht ein.
Daher wird angeregt, unter Kapitel 5.8.3 – Sonderregelungen – eine eindeutige Regelung zum Repowering auf Föhr zu treffen. Hierbei sollten die bisher mit der Landesplanung getroffenen Abstimmungen berücksichtigt werden.

 

Wegen der zeitlichen Dringlichkeit wurden die Gemeindevertreter von der Bürgermeisterin schriftlich aufgefordert bis zum 22.09.11 eine Stellungnahme zur Beschlussvorlage abzugeben, damit das Amt Föhr-Amrum diese fristgerecht bis zum 15.10.11 an den Kreis Nordfriesland gesandt werden kann.

Das Anschreiben an die Gemeindevertreter wird als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig