Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

1.      Weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen sind Anregungen und Bedenken vorgetragen worden. Somit ergeben sich keine Änderungen an der Planung.

zu b) Satzungsbeschluss

2.      Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung Schleswig - Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall, hier für den Teilbereich der Freifläche (der ehemaligen Tennisplatzanlage) zwischen Friedrichstraße, Feldstraße und Mühlenstraße, bestehende aus dem Übersichtsplan und dem Text, als Satzung.

3.      Die Begründung dazu wird gebilligt.

4.      Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.


STVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001498/2.


Abstimmungsergebnis:  zu a):            11 Ja-Stimmen

                                                              2 Nein-Stimmen

                                                              3 Enthaltungen

 

                                                zu b):            11 Ja-Stimmen

                                                              3 Nein-Stimmen

                                                              2 Enthaltungen