Beschluss:
zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen
1.
Weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen
sind Anregungen und Bedenken vorgetragen worden. Somit ergeben sich keine
Änderungen an der Planung.
zu b) Satzungsbeschluss
2. Auf
Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung
Schleswig - Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet
zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall, hier für den
Teilbereich der Freifläche (der ehemaligen Tennisplatzanlage) zwischen
Friedrichstraße, Feldstraße und Mühlenstraße, bestehende aus dem Übersichtsplan
und dem Text, als Satzung.
3. Die
Begründung dazu wird gebilligt.
4. Der
Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Stadtvertretung
ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung
ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von
allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu
erhalten ist.
STVin Groten berichtet anhand der Vorlage: Stadt/001498/2.
Abstimmungsergebnis: zu a): 11 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
zu b): 11 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen