Beschluss:
Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
1.
Die von einem Träger öffentlicher Belange sowie von
verschiedenen Privatpersonen vorgebrachten und in der Anlage zur Vorlage
dargestellten Anregungen zum Planentwurf werden, wie ebenfalls in der Anlage
zur Vorlage dargestellt, berücksichtigt, teilweise berücksichtigt und auch
nicht berücksichtigt. Die daraus folgenden Änderungen sind in die
Planunterlagen eingearbeitet worden.
zu b) erneuter Entwurfs und Auslegungsbeschluss
2.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 13. 05.2004 zum
Bebauungsplan Nr. 26b für das Gebiet zwischen Badestraße, Boldixumer Straße und
St. Nicolai-Straße, insbesondere für den Bereich um das EDEKA-Knudtsen
Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b&t, das medizinischen Gesundheitszentrum
sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und Badestr. 4 wird aufgehoben.
3.
Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 26b für das unter
Ziffer 2 genannte Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr sowie der Entwurf der
Begründung dazu werden in den vorliegenden geänderten Fassungen gebilligt.
4. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.
STVin Groten berichtet ausführlich anhand der Vorlage: Stadt/001436/3.
Abstimmungsergebnis: zu a): 16 Ja-Stimmen
zu b): 16 Ja-Stimmen