Ein Mitglied des Gremiums möchte als Einwohner eine Frage an die Anwesenden richten. Es ist aufgefallen, dass an einigen Treppenaufgängen zur Promenade das Pflastermaterial ausgetauscht wurde. Von Interesse ist, ob diese Maßnahmen mit weiteren Kosten einhergehen, oder ob es sich um Ausbesserungen im Rahmen der Gewährleistung handelt.

Der Bgm. erwidert, dass tatsächlich Ausbesserungsarbeiten notwendig geworden sind. Diese allerdings über einen Gewährleistungsanspruch abgegolten werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.