Aus der Mitte des Ausschusses wird die Frage aufgeworfen, ob es zulässig ist, dass auswärtige Handwerksbetriebe öffentliche Flächen über das Wochenende zu Parkzwecken nutzen.

Die OB entgegnet, dass dies ein rechtlich zulässiges Parken darstellt und somit nicht zu beanstanden wäre.

Auch die Straßenbeleuchtung wird zur Sprache gebracht. Der Bgm. legt dar, dass Einschränkungen bei der Straßenbeleuchtung der Behebung von Kabelschänden geschuldet ist. Auch die Telekom ist derzeit bemüht, marodes Kabelwerk auszutauschen.

 

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20:15 Uhr.