Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss empfiehlt, die eingebrachten Änderungsvorschläge in den Entwurf einfließen zu lassen und diesen dann anschließend an die Stadtvertretung zur abschließenden Behandlung zu übergeben.

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an die Verwaltung. Der Amtsleiter der Ordnungsbehörde (nachfolgend OB genannt) verweist einleitend auf die zugestellte Vorlage und stellt nochmals die Intention des Bedarfsplanes heraus. Hauptaugenmerk des Entwurfs- aufgrund der hohen Finanzlast und der sinkenden Zuschussmittel- liegt auf der Fahrzeugbilanz und der sich daraus ergebenen zukünftigen Investitionsmaßnahmen. Der Bedarfsplan soll unter sachlichen und wirtschaftlich vernünftigen Gesichtspunkten eine bedarfsgerechte Beplanung unter anderem auch des Fuhrparks ermöglichen. Wesentlich ist, dass zukünftige Investitionen grundsätzlich nur noch dann zuschussfähig sind, wenn ein entsprechender Bedarfsplan durch den Träger der Feuerwehr beschlossen und vorgehalten wird.

Der Plan weist im Entwurf aktuell keine Defizite aus, was durch den jeweiligen Ampelstatus (grün) symbolisiert wird. Unter dem Punkt der Sicherheitsbilanz lässt sich anhand eines Punktesystems belegen, dass die Wyker Wehr im Moment im Bereich des Fuhrparks überrüstet ist. Unter Verweis auf die allgemeine Finanzlage, gilt es im Hinblick auf zukünftige Investitionen zeitnah Überlegungen anzustellen, wie der Fuhrpark unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gestalten sein wird. Da Ersatzbeschaffungen in naher Zukunft anstehen, kann anhand der Punktebewertung der einzelnen Fahrzeugtypen eine sachgerechte Investitionsplanung erfolgen. Damit einhergehend sollte seitens der Feuerwehr ein Fahrzeugkonzept erarbeitet werden, welches den Vorgaben des Bedarfplanes ausreichend Rechnung (Stichwort Sicherheitsbilanz) trägt. Eine sinnvolle Planung könnte unter Umständen auch dazu führen, dass die Wehr fahrzeugtechnisch über einen gewissen Zeitraum überrüstet bleibt, bis eigentlich neu zu beschaffende Fahrzeuge ausgesondert und nicht wieder beschafft werden müssen, da der vorher beschaffte Fahrzeugtyp gegebenenfalls diese Fahrzeuge vollumfänglich ersetzen kann. Dies ließe sich ebenfalls anhand des Punktesystems plastisch darstellen, was gerade den Punkt der Wirtschaftlichkeit hervorhebt ohne die Leistungsfähigkeit der Wehr herabzusetzen.

Der Wehrführer setzt hinzu, dass bereits grundsätzliche Überlegungen angestellt werden, die in einem vernünftigen Fahrzeugkonzept eingehen werden. Den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit soll besondere Beachtung geschenkt werden.

Der Bgm. führt ergänzend aus, dass jede Kommune für sich einen solchen Plan vorzuhalten hat. Es lässt sich in der Praxis allerdings beobachten, dass der Punkt der gemeindeübergreifenden Löschhilfe eine Hohe Bedeutung hat. Es wäre gerade im Hinblick auf die finanzielle Situation der Kommunen sehr sinnvoll und wünschenswert, wenn die Bedarfsplanung gesamtinsular erfolgen würde.

Aus der Mitte des Ausschusses wird hinterfragt, ob das Amt für die Aufstellung des Bedarfsplanes verantwortlich zeichnet.

Dies wird seitens der Verwaltung verneint. Die Verantwortung liegt in den Händen der jeweiligen Feuerwehr. Für die Planung steht den Wehren auf der Webseite der Landesfeuerwehrschule eine Arbeitshilfe zur Verfügung.

Ein Mitglied des Gremiums regt an, den Entwurfstext an einigen Punkten zu überdenken und geändert zur Beschlussfassung an die Stadtvertretung zu übergeben. Auch wenn es ausgesprochen begrüßenswert ist, dass eine solche Planung auf den Weg gebracht wird, so entsprechen doch einige Angaben nicht den tatsächlichen Begebenheiten, so das Ausschussmitglied. Konkret wird bemängelt, dass die Einwohnerzahl zu hoch angesetzt, die Ausrückezeiten in der dargestellten Form nicht vollumfänglich als plausibel anzusehen sind und auch die nachbarschaftliche Löschhilfe nicht korrekt dargestellt ist. Zudem sollte überdacht werden, ob die Risikoklasse noch gerechtfertigt erscheint, wenn man die zugrundezulegenden Klassifizierungen noch realistischer bewertet. So erscheint die Flächenangabe bezüglich der zu berücksichtigen Wald- und Gewerbeflächen nicht den Tatsachen entsprechend. Auch die Angabe des Kräftepotentials, welches nach 5 bzw. 13 Minuten am Einsatzort entfaltet werden kann, sollte nochmals überdacht werden. Die noch einzuflechtenden Änderungen haben jedoch auf das dargestellte Ergebnis der Sicherheitsbilanz und der Fahrzeugentwicklung keinen Einfluss.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte in Erfahrung bringen, welche Konsequenzen sich aus einer Änderung der Personalstärke für die Wehr ergeben könnten.

Der Wehrführer stellt dar, dass die Wehr personell gut aufgestellt ist. Sollte allerdings das freiwillige Engagement spürbar zurückgehen, so wäre es Aufgabe des Feuerwehrträgers ausreichend Personal zu beschaffen. Das könnte unter Umständen auf eine Pflichtfeuerwehr hinauslaufen. Eine solche Entwicklung lässt sich allerdings aktuell nicht belegen. Die Wehrführung sagt aber zu, die Stadt zeitnah zu informieren für den Fall, dass die Zahl der Freiwilligen merklich zurückgehen sollte. Eine Pflichtfeuerwehr sollte tunlichst vermieden werden.

Der Bgm. nutzt die Gelegenheit, um den Mitgliedern der Wehr seinen Dank für den geleisteten Einsatz auszusprechen. Der eingebrachten Kritik begegnend, äußert sich der Bgm. bezüglich der Einsatzstärken, dass es doch im Wesentlichen darauf ankäme, ob die erforderlichen Mindeststärken erreicht werden könnten. Dies wäre nach den vorliegenden Planungen auf jeden Fall gegeben.

Der Wehrführer greift die Kritik zu diesem Punkt auf und sagt zu, dass die Wehrführung dieses Ergebnis aufgrund der vorhergegangenen Diskussion gern nochmals auf den Prüfstand stellen wird.

Es wird die Frage aufgeworfen, ob sich der Bestand an geeigneten Fahrzeugführern als ausreichend darstellt.

Die Wehrführung weiß zu bestätigen, dass es zwar diesbezüglich keine Reserven gibt, aber der jetzige Bestand als ausreichend für die kommenden 2 – 3 Jahre anzusehen ist.

Der Vorsitzende lenkt die Aufmerksamkeit des Gremiums auf die Seite 19 des vorliegenden Entwurftextes und richtet sich mit der Frage an die Verwaltung und Wehrführung, warum der Status der Fahrzeugentwicklung mit „rot“ angegeben ist. Ob der Status, so hinterfragt der Vorsitzende, lediglich verweist auf das technische Alter oder ob hier tatsächlich die Einsatzfähigkeit der Wehr Schaden erleiden kann.

Der Wehrführer verweist auf den momentanen Fahrzeugbestand, der auch zwei Tragkraftspritzenfahrzeuge mit einem jeweiligen Alter von 33 und 29 Jahren ausweist. Diese Fahrzeuge stehen der Wehr für Einsätze sehr wohl zur vollen Verfügung. Dennoch entsprechen weder die Fahrzeuge noch die technische Ausrüstung dem Stand der Technik. Gerade im Hinblick auf eine wirtschaftliche Haltung von Fahrzeugen, belasten gerade veraltete Fahrzeuge das Budget der Feuerwehr erheblich.

Da weiterer Diskussionsbedarf nicht besteht, lässt der Vorsitzende über den Entwurf eines Feuerwehrbedarfsplanes abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           11 Ja-Stimmen (einstimmg)