Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen kann dem Entwurf über den städtischen Haushalt 2012 einstimmig seine Zustimmung erteilen.


Der Vorsitzende übergibt das Wort mit der Bitte an die Verwaltung, den eingebrachten Haushaltsentwurf kurz zu erläutern.

Der Leiter der OB geht gemeinsam mit dem Gremium die einzelnen Produkte des städtischen Haushaltes für das Wirtschaftsjahr 2012 durch.

 

- Da zu den einzelnen Positionen offensichtlich kein Klärungsbedarf besteht, sei an dieser Stelle auf den Entwurf verwiesen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden. -

 

Zum Produkt 126001-52620000 führt die Verwaltung aus, dass die angesetzte Summe u.a. auch für notwendige Führerscheinausbildungen veranschlagt worden ist. Durch diverse Rechtsanpassungen obliegt die Vergabe von Fahrerlaubnissen im Rahmen des Brandschutzes den örtlichen Ordnungsbehörden. Die Fahrerlaubnisse entsprechen jetzt der alten Klasse III (bis 7,5 t). Im Moment wird mit einer hiesigen Fahrschule über die Modalitäten verhandelt, da es eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen gilt.

Was die Versicherungsbeiträge anbelangt, so soll erwähnt werden, dass diese Summe um 300,00 € für die Absicherung der Mitglieder des Musikzuges aufgestockt worden ist. Eine Kostensteigerung des Beitrages zur FUK um 700,00 € sind hier ebenfalls enthalten.

Aus der Mitte des Ausschusses wird auf die Position 126001-52510000 verwiesen. Ob sich hinter dieser Summe tatsächlich die Anschaffung von Fahrzeugen verbirgt, möchte ein Mitglied in Erfahrung bringen.

Die Verwaltung führt aus, dass diese Position ausschließlich der Unterhaltung des Fuhrparks dient. Die Anschaffung würde über ein Investitionskonto abgewickelt werden.

 

Fragen zum vorliegenden Entwurf werden nicht gestellt. Der Bgm. führt unter Hinweis auf die Position „Bewachung“ aus, dass auch in 2012 wieder ein gewerblicher Wachdienst den innerstädtischen Bereich überwachen soll. Dies kann natürlich nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass sich die Anliegerschaft erneut mit einem Quorum von 25 % an den Gesamtkosten beteiligt.

Ebenfalls, so der Bgm., müsse die Position 54110-52210000 im Hinblick auf den TOP 7 überplant werden, falls dem Anliegen der KG gefolgt werden sollte.

 

Der Vorsitzende bittet das Gremium über den vorliegenden Entwurf abzustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           11 Ja-Stimmen (einstimmig)