Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss stimmt mehrheitlich überein, den Antrag der KG zur Beschlussfassung an die Stadtvertretung zu verweisen.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage der KG-Fraktion und übergibt das Wort an die KG mit der Bitte um Darstellung des Sachverhalts.

Direkt im Anschluss an die Ausführungen der KG wird aus der Mitte des Ausschusses hinterfragt, welche Kosten die angedachte Bewirtschaftung nach sich ziehen würden.

Die Verwaltung kann berichten, dass Parkscheinautomaten mit ca. 4.000 € zuzüglich Aufwendungen für die Aufstellung und Doppelparkuhren mit 1.730 € zuzüglich Aufbaukosten anzusetzen sind. Was die Amortisierungszeit anbelangt, so lassen sich im Vorwege keine konkreten Zeiträume benennen, so die Verwaltung. Zumal es hier an Erfahrungswerten mangelt, was die mögliche Frequentierung der betroffenen Parkflächen anbelangt.

Bezüglich der Anfälligkeit muss festgestellt werden, dass der Haushalt 2011 mit Aufwendungen für Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung in Höhe von 1.500 € belastet werden musste.

Die Vertretung der SPD steht einer möglichen Bewirtschaftung der strandnahen Parkplätze eher skeptisch gegenüber. Sofern es um die Generierung zusätzlicher Einnahmen geht, sollte die Möglichkeit der Anpassung der Kurabgabe geprüft werden. Die Einführung einer Parkgebühr für diesen Bereich, ist nach Auffassung dieses Mitgliedes, kein Dienst am Gast.

Nach Ansicht der Vertretung der Grünen, ist es nur legitim für attraktiven Parkraum eine Gebühr zu entrichten. Zumal dieser Parkraum in punkto Attraktivität anderen, gebührenpflichtigen Parkflächen in nichts nachsteht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann nicht nachvollziehbar sein, warum diese Parkflächen gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden sollten. Mit der Einführung einer Gebührenpflicht könnte auch dem Problem der Dauerparker wirksam begegnet werden.

Aus der gleichen Fraktion wird die Frage der Herrichtung aufgeworfen. Diese Kosten gilt es ins Kalkül zu ziehen. Auch die zur Zeit privat genutzten Flächen am Stockmannsweg könnten einem öffentlichen Zweck zugeführt werden. Gleichzeitig wird die Frage aufgeworfen, ob für diese Flächen eine Gebühr an die Stadt entrichtet wird.

Der Bgm. entgegnet, dass für die Herrichtung von gebührenpflichtigem Parkraum nur wenig Aufwand von Nöten wäre. Lediglich der Pflegeaufwand müsste berücksichtigt werden. Was die Flächen am Stockmannsweg anbelangt, so hat bisher kein Bedarf bestanden, diese Flächen für öffentliche Belange zu nutzen. Selbstverständlich, so der Bgm. weiter, würden die Anlieger eine Sondernutzungsgebühr entrichten. Im Rahmen der Bedarfsplanung müsste unter Umständen auch dieser Bereich des Stockmannsweges überplant werden. Strandnaher und gebührenfreier Parkraum steht in Form des Helu-Parkplatzes in ausreichender Form zur Verfügung. Es gilt zu überlegen, ob nicht hier eine moderate Parkgebühr eingeführt werden könnte, z.B. 1 € pro Stunde und maximal 4 € pro Tag. Es gäbe kaum eine vergleichbare Kommune, die strandnahen Parkraum gebührenfrei anbieten würde.

Auch die Vertretung der CDU steht der Einführung einer Parkgebühr zurückhaltend gegenüber. Der tatsächliche Bedarf wird nicht gesehen. Auch der Umstand, dass damit überwiegend die Gäste betroffen sein könnten, wird hier negativ bewertet. Ein anderes Mitglied verweist allerdings auf den anfallenden Pflegeaufwand, der eine Gebührenpflicht durchaus rechtfertigen würde.

Alternativ weist der Bgm. darauf hin, dass im südlichen Bereich der Badestraße die Errichtung eines neuen Parkplatzes gemäß B-Plan angedacht sei. Diese Investition könnte durch Parkgebühren in Teilen refinanziert werden.

 

Weiterer Diskussionsbedarf scheint nicht zu bestehen, so dass der Vorsitzende über die Vorlage der KG abstimmen lässt.


Abstimmungsergebnis:           8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen