Der Ausschuss spricht sich generell für die Öffnung des Rathausvorplatzes während der Winterzeit aus. Die Öffnung soll durch einen Gebührenausgleich erfolgen. Der Bgm. soll mit dem HGV in Kontakt treten, um eine Lösung für die Adventszeit zu eruieren. Dabei soll die Aufstockung der Ablösesumme, die bereits für die Öffnung des Sauermannparkplatz seitens des HGV entrichtet wird, mit ins Kalkül gezogen werden.

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Berichterstatter.

Der Bürgermeister stellt seinen Vorschlag, den Rathausvorplatz als zusätzlichen, gebührenpflichtigen Parkraum während der Adventszeit zur Verfügung zu stellen, zur Beratung vor.

Hauptargument für die Einführung einer Parkgebühr, so der Bgm., stellen die hohen Unterhaltungskosten mit 12.000 € pro Jahr dar. Ebenfalls für eine Gebühr bei Öffnung spricht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Dauerparker diese Fläche nicht mehr frequentieren werden, so dass hier tatsächlich ein Parkangebot für Kurzzeitparker geschaffen werden kann. Die Bewirtschaftung gestaltet sich sehr einfach, da sich in unmittelbarer Nähe ein Parkscheinautomat befindet. Man habe seinerzeit auch aus dem Grunde für die Öffnung votiert, da die Parkpalette im Winter nur bedingt zugänglich ist und man das Parkangebot nach Möglichkeit nicht einschränken wollte. Für Dauerparker stehen die Großraumparkplätze am Heymannsweg und Koogskuhl zur Verfügung, die sich in zumutbarer Entfernung befinden.

Ein Ausschussmitglied verweist auf die Widersprüchlichkeit dieses Ansinnens, wenn man die Verwendung des Sauermannparkplatzes mit in Betracht zieht. Der HGV hat in der Vergangenheit zwecks Öffnung des Parkplatzes eine pauschalisierte Summe an die Stadt entrichtet, damit dieser Parkraum zur Belebung der Innenstadt in den Wintermonaten für die Laufkundschaft zur Verfügung gestellt werden kann. Die gleichzeitige Einführung einer Parkgebühr für den Rathausvorplatz würde dieses Vorgehen konterkarieren.

Ein weiteres Mitglied möchte an dieser Stelle auf die ursprünglich Intention verweisen. Hier sollte lediglich den Kunden, die während der Weihnachtszeit die Innenstadt aufsuchen möchten, ein kurzfristiges Parken ermöglicht werden. An diesem Beschluss sollte auch festgehalten werden. Dem Problem der Dauerparker müsste über das Auslegen einer Parkscheibe und durch zusätzliche Kontrollen begegnet werden.

Der Bgm. betrachtet die Möglichkeit, die Fläche zum Parken mit Parkscheibe freizugeben, sehr skeptisch. Der Bgm. spricht sich dafür aus, den festgestellten Widerspruch mit dem HGV auszuräumen. Dies könnte in der Form geschehen, dass die vom HGV zu entrichtende Gebühr etwas aufgestockt wird. So könnte auf reguläre Parkentgelte über den Automatenverzichtet werden. Als Zeitraum könnte für diese Option die Adventszeit in Betracht kommen. Außerhalb der Adventszeit könnte der Platz (01.11. – 01. 03.) gegen reguläre Parkentgelte angeboten werden.

Die nächste Wortmeldung unterstützt das soeben vorgetragene Ansinnen des Bgm..

Zwei Ausschussmitglieder sprechen sich für die Möglichkeit aus, beide Plätze über die Winterzeit gebührenfrei anzubieten. Hier gilt es auch den Belangen der Einheimischen ausreichend Rechnung zu tragen. Dabei sollten auch Dauerparker in Kauf genommen werden.

Der Bgm. konkretisiert sein Ansinnen und bittet den Ausschuss, ihm hierfür seine Unterstützung zuzusichern.

Der Vorsitzende fasst den Vorschlag zusammen und bittet das Gremium um ein Meinungsbild.

 


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen