Der Vorsitzende bittet die Verwaltung einige Worte über den Herbstmarkt 2011 zu verlieren. Von regem Interesse ist die Frage, ob sich die neue Richtlinie in der Praxis bewährt habe.

Die Verwaltung zeigt sich mit dem Ablauf der Veranstaltung sehr zufrieden. Die Richtlinie habe sich in der Praxis bewährt. Da mangels Rechtskraft das Regelwerk nicht in seiner Gesamtheit zur Anwendung gekommen ist, wird der Jahrmarkt 2012 der erste sein, der streng nach Vorgabe abgewickelt wird. Bezugnehmend auf die Vorgabe, dass von den Gastronomen Mehrweggeschirr oder alternativ verrottbares Geschirr zu verwenden ist, sind bereits Verpflichtungserklärungen seitens der Bewerber eingegangen. Was aus Sicht der Verwaltung nachgebessert werden müsste, ist eine Form der Vertragsstrafe, die dann zum Tragen kommt, wenn ein Bewerber, der eine Zusage erhalten hat, kurz vor Marktbeginn absagt und ein gleichwertiger Bewerber im Rahmen der Nachnominierung nicht zur Verfügung steht. Dieses Szenario musste im Vorwege des diesjährigen Marktes durchlaufen werden. Hier bestehe noch Regelungsbedarf.

Nach Rückfrage zeigte sich auch die Polizei mit dem Verlauf der Veranstaltung sehr zufrieden.

Ein Mitglied des Gremiums hinterfragt die Sinnhaftigkeit des Feuerwerks. Hier könnten Einsparungen erfolgen, da dieses Feuerwerk im Hinblick auf „Föhr on fire“ nicht mehr zeitgemäß sei.

Der Bgm. erwidert, dass das Feuerwerk nach wie vor einen nicht zu unterschätzenden Anziehungspunkt darstellt, welcher für die Attraktivität des Jahrmarktes unverzichtbar ist. Dies ist vor allem die Ansicht der Beschicker, die auch die Kosten für das Feuerwerk vollständig übernommen haben. Als Problem, so der Bgm., stellt nach wie vor der übermäßige Genuss von Alkohol dar. Hier wäre es im Einzelfall sinnvoll, die entsprechenden Personen gar nicht erst auf das Festgelände gelangen zu lassen.

Der Vertreter der Polizei stellt klar, dass es im Vorwege hohe rechtliche Hürden zu nehmen gilt, wenn man körperlich auf Personen einwirken will. Was sich in der Vergangenheit bewährt habe, war der Erlass einer Verfügung an einzelne Personen in Form eines Platzverweises. Diese Maßnahme konnte allerdings erst dann zur Anwendung kommen, nach dem die Personen durch Straftaten auf dem Markt auffällig geworden sind.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass weiterer Gesprächsbedarf nicht besteht und geht zum nächsten TOP über.