Der Ausschuss spricht sich einstimmig für ein Beibehalten der jetzigen Regelung aus.

 


Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um eine kurzen Erfahrungsbericht zur aktuellen Befahrensregelung in der Fußgängerzone.

Der Vertreter der OB führt aus, dass sich die jetzige Regelung durchaus bewährt habe. Das überwiegende Beschwerdeaufkommen betraf im betrachteten Erfahrungszeitraum das Befahren der Promenade. Für den Bereich der Fußgängerzone konnten kaum Beschwerden verzeichnet werden.

Der Vertreter der Polizei kann die gemachten Angaben der Ordnungsbehörde bestätigen. Allerdings ist die Beschilderung aus Sicht der Polizei inhaltlich nicht hinreichend bestimmt. Zudem entsprechen die Zusatzschilder nicht den Erfordernissen der StVO bzw. der geltenden Verkehrszeichenübersicht. Konkret bemängelt die Polizei, dass das Radfahren bis 10:00 Uhr und der Lieferverkehr, der auch mit dem Rad grundsätzlich durchgeführt werden kann, bis 11:00 Uhr zulässig ist. Diese Konstellation ist für den Verkehrsteilnehmer irreführend. Die Polizei bittet diesbezüglich um Nachbesserung, da ansonsten keine Rechtssicherheit bestehen würde. Was das Befahren gerade der Promenade anbelangt, so muss anhand der gemachten Erfahrungen festgestellt werden, dass der von der Polizei aufgegriffene Personenkreis überwiegend aus Einheimischen und/ oder Senioren bestanden hat. Die Polizei musste einige Vergehen auch mit einem Verwarnungsgeld belegen. Auch für 2012 sind Polizeistreifen angedacht, soweit dies im Rahmen der vorhandenen Personalstärke realisierbar ist.

Ein Mitglied räumt ein, dass unmittelbar vor Einführung der bestehenden Regelung, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung bestanden haben. Diese Zweifel hätten sich in der Zwischenzeit verflüchtigt, und man sollte überlegen, ob diese Regelung nicht auch für die Promenade zur Anwendung gebracht werden könnte. Im erlaubten Zeitraum wäre nach Ansicht des Mitgliedes eine Gefährdung von Fußgängern nahezu ausgeschlossen. Diese Option sollte daher ernsthaft in Erwägung gezogen werden.

Dem widerspricht ein anderes Mitglied des Gremiums ausdrücklich. Das Radfahren auf der Promenade dürfe im Hinblick auf Familien und Senioren auf keinen Fall zugelassen werden. Auch die aktuelle Befahrensregelung der Fußgängerzone ist nicht optimal, so dass einem absoluten Fahrverbot der Vorrang einzuräumen ist. Man wünsche sich diesbezüglich eine Rückkehr zur ursprünglichen Regelung.

Der Bgm. spricht sich ebenfalls für die aktuelle Regelung aus, da sich diese als sehr einprägsam erwiesen hat. Die Einwände der Polizei sind allerdings nachvollziehbar und dem müsse auch nachgegangen werden. Die momentane Regelung hat sich erfahrungsgemäß bewährt. Allerdings sollte dieses Modell nicht für den Bereich der Promenade erweitert werden.

Der Vertreter der Polizei ergänzt bezugnehmend auf die Radfahrerproblematik, dass sich die überwiegende Anzahl der Personen, die radfahrend auf der Promenade angetroffen wurden, nicht bewusst gewesen ist, dass das Radfahren in diesem Bereich nicht zulässig ist. Die Polizei regt daher an, mit Piktogrammen diesem Umstand zu begegnen, da die Beschilderung offenkundig nicht ausreichen würde.

Vertreter der KG verweisen auf die vorherigen Diskussionen und sprechen sich für die Beibehaltung der jetzigen Regelung (auch für den Bereich der Promenade) aus.

Der Vertreter des Seniorenbeirates äußert sich nach wie vor sehr skeptisch zur geltenden Regelung. Es müsse aber akzeptiert werden, dass unterschiedliche Interessen bestehen. Diese Regelung stelle einen Kompromiss dar, dem auch der Seniorenbeirat zustimmen konnte. Dieses Votum gilt auch für die Beibehaltung der Regelung. Bezüglich der Promenade, bittet der Seniorenbeirat von der Möglichkeit Abstand zu nehmen, das Radfahren dort zuzulassen. Auch die Lieferzeiten wurden hinreichend kommuniziert und haben sich durchsetzen können.

Der Vorsitzende mahnt an dieser Stelle an, dass das Anliefern auf der Promenade oftmals nicht in angemessener Form vonstatten geht.

Der Bgm. erwidert, dass für diesen Bereich keine Lieferzeiten wie in der Fußgängerzone existieren würden. Die dortigen Betriebe verfügen über eine gewisse Flexibilität. Dennoch ist das Befahren der Promenade stets auf das Notwendigste zu beschränken. Das Parken ist grundsätzlich nicht gestattet.

Die Vertretung der Polizei berichtet in diesem Zusammenhang, dass von den anliegenden Gastronomen die Frage aufgeworfen wurde, ob nicht Taxen die Betriebe anfahren dürften. Dieses Ansinnen wurde unisono von Polizei und Ordnungsamt abgewiesen.

 

Der Vorsitzende bittet die Mitglieder des Gremiums um ein abschließendes Meinungsbild. Aus Sicht des Vorsitzenden ist es erforderlich über zwei alternative Lösungsansätze abstimmen zu lassen:

  1. In der Fußgängerzone soll die alte Regelung wieder eingeführt werden.
  2. In der Fußgängerzone soll die jetzige Regelung beibehalten werden.

 


Abstimmungsergebnis:           Alternative 1: 10 Nein-Stimmen (einstimmig)

                                                Alternative 2: 10 Ja-Stimmen (einstimmig)