Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2011 zu erlassen.


Bürgermeisterin Braun berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Wrixum stellt den 1. Nachtragshaushalt 2011 auf, weil aufgrund der Erhöhung des Investitionsvolumens, „Kauf eines Grundstückes mit Wohnhaus“  der Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung für 2011 aufgrund der Vorschriften des § 95 b GO zwingend erforderlich ist.

 

Für den Kauf dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus plant die Gemeinde Wrixum einen Betrag von 370.000 €.

Laut der aktuellen Bodenrichtwerte liegt der Quadratmeter Preis bei 155,00 €. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 800 m² . So kommt man für das Grundstück auf einen Betrag von 124.000 €. Dieser Betrag ist unter dem Konto 03110000 (Grund und Boden bei Wohnbauten) eingeplant.

 

Das Wohngebäude wird mit einem Betrag von 246.000 € unter dem Konto 03120000 (Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten) eingeplant.

 

In dem Kaufpreis von 370.000 € sind 20.000 € Anschaffungsnebenkosten mit eingerechnet.

 

Die Abschreibungen werden auf eine Restlaufzeit von 30 Jahre berechnet und kommen so auf einen Wert von 8.200 €.

 

Der Kauf soll über ein Darlehen finanziert werden.

 

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2011 zu erlassen.

 

Anlagen:

  1. 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
  2. 1. Nachtragshaushaltsplan –Verwaltungsentwurf-

Abstimmungsergebnis:           einstimmig