Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1.    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 07.09.2011 bis zum 10.10 2011 sind keine Anregungen und Bedenken von Privatpersonen vorgebracht worden.

 

2.    Im Verlauf der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3(2) und 4 BauGB sind nur zwei inhaltlich bedeutsame Stellungnahmen von Behörden eingegangen. Das Wasser- und Schifffahrtsamt macht eine Anmerkung zu Schifffahrtszeichen und das Kreisbauamt weist auf zwei redaktionelle Punkte in den Planunterlagen hin. Diese Stellungnahmen werden berücksichtigt und die Planunterlagen entsprechend geändert bzw. ergänzt.

Weitere Änderungen am bisherigen Planentwurf sind nicht erforderlich. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.



Zu b) Satzungsbeschluss

 

3.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung die 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 23
der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Hemkweg und Achtern Diek südlich der Kläranlage, beiderseits des Ziegeleiweges, bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.     Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 


Planungserfordernis

Ziel der Planänderung ist eine einheitliche planungsrechtliche Regelung für das gesamte Gewerbegebiet hinsichtlich Größenordnung und Anzahl von Werbeanlagen dahingehend, dass die Belange des Orts- und Landschaftsbildes auch in diesem Bereich des Stadtgebietes gewahrt bleiben.

 

Verfahrensstand

Im Rahmen der vier­wöchigen öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind nur zwei inhaltlich bedeutsame Stellungnahmen von Behörden eingegangen.

 

Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat deutlich gemacht, dass durch Einrichtungen dieser Art keine Verwechslung mit Schifffahrtzeichen herbeigeführt werden darf, Schiffsführer nicht behindert oder irregeführt werden dürfen und dass Wirtschaftswerbung in Verbindung mit Schifffahrtszeichen unzulässig ist.

 

Das Kreisbauamt hat zwei redaktionelle Anmerkungen zu den Planunterlagen gemacht.

 

Die genannten Punkte werden durch entsprechende Änderungen und Ergänzungen in den Planunterlagen berücksichtigt. Da durch diese Änderungen keine Grundzüge der Planung berührt sind und somit kein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich ist, kann der Satzungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 erfolgen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                       zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
                                                            11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung

                                                            zu b) Satzungsbeschluss
                                                            11 Ja               0 Nein              0 Enthaltung